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Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Versorgungsnetz der Unterfränkischen Überlandzentrale eG (ÜZ)

Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber. Nur dieser kann aufgrund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen und betrieben werden kann.

Anlagemeldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Die Anmeldung erfolgt wie in den folgen den 5 Schritten beschrieben.

Aufgrund der beschränkten Netzanschlusskapazität bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, die Anlage erst nach Vorlage der Genehmigung zu bestellen und bis zum angegebenen Termin zu errichten.
 
Die wichtigsten Antworten zu Ihrer EEG-Anlage finden Sie hier.
 

Von der Anmeldung bis zum Einspeisevertrag:

1. Anmeldung

2. Netzverträglichkeitsprüfung

3. Fertigstellungsanzeige

4. Inbetriebnahme

5. Einspeisevertrag

 

1. Anmeldung zum Anschluss an das Versorgungsnetz der ÜZ

Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Versorgungsnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  •  „Anmeldung zum Anschluss an das "Niederspannungsnetz“
  • Lageplan (1:1000) aus dem die Bezeichnung, die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anlage hervorgeht! Beispiel
  • Datenblatt EEG-Anlage (Hier sind die technischen Daten der Anlage einzutragen!)
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit den genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion sowie ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung.
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel.

Die genaue elektrische Leistung der Eigenerzeugungsanlage (kW bzw. kWp) muss angegeben sein.

Achtung: Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden!

2. Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die ÜZ, ob ein Netzanschluss problemlos möglich ist und
unterbreitet Ihnen anschließend hierüber gegebenenfalls ein Angebot. Bis zu einer Leistung von 30 kW/kWp ist die Netzverträglichkeitsprüfung kostenfrei. Nach Rücksendung der Angebotsannahme und des vollständig ausgefüllten Datenblattes erhält Ihr eingetragener Elektroinstallateur von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Eigenerzeugungsanlage.

3. Fertigstellungsanzeige

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage reicht der Elektrotechniker eine
„Fertigstellungsanzeige“ bei der ÜZ ein.

4. Inbetriebnahme / Abnahme der Kundenanlage

Die Inbetrieb-/Abnahme der elektrischen Anlage durch die ÜZ erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Prüfung der elektrischen Anlage gemäß den Technischen Anschlussbedingungen, insbesondere der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“, Anfertigung eines Inbetriebsetzungsprotokolls, Rechnungsstellung über Abnahme, Zählermontage, Verplombung sowie
evtl. zusätzliche Anfahrten richtet sich nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen
(siehe aktuell gültiges Preisblatt):

5. Abschluss eines Einspeisevertrages und Abrechnung

Anschließend erhalten Sie die gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema EEG-Anschluss haben, gibt Ihnen unsere
ÜZ-EEG-Hotline unter der Rufnummer: 09382 604 605

gerne Auskunft!

ÜZ-EEG-FAX:  09382 604 165

 

 

 

 

 



 

 

 



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