EEG-Jahresdatenmeldungen an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
Seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2004 sind Netzbetreiber verpflichtet, die an den ÜNB übermittelten Daten in Bezug auf die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Datenmeldung 2010:
Die an den ÜNB übermittelte Jahresdatenmeldung des Jahres 2010 kann den angefügten PDF-Dokumenten entommen werden.
Darüber hinaus ist jeder Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der an den ÜNB mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit angefügtem Dokument nach.
Datenmeldung 2009:
Die an den ÜNB übermittelte Jahresdatenmeldung des Jahres 2009 kann den angefügten PDF-Dokumenten entommen werden.
Darüber hinaus ist jeder Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der an den ÜNB mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit angefügtem Dokument nach.




