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Genossenschaft Rückvergütung

    


Vorstand und Aufsichtsrat beschließen vor Erstellung der Bilanz, welcher Teil des Überschusses als genossenschafltiche Rückvergütung ausgeschüttet wird. Dabei ist auf einen angemessenen Jahresüberschuss Bedacht zu nehmen.

In der gemeinsamen Sitzung vom 06.06.2011 wurde für das Geschäftsjahr 2010 eine Rückvergütung in Höhe von 4 % des Stromumsatzes, maximal 100,00 €, festgelegt.

 

 



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