Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung für Haushaltskunden* im Netzbereich der ÜZ Lülsfeld
* Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen".
Bekanntgabe der Verordnung für die Grundversorgung und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz:
Am 08.11.2006 trat die neue Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft. Diese Rechtsverordnung löst die AVBEltV ab und bildet künftig die Grundlage für alle bestehenden Verträge des Allgemeinen Tarifs und der Grundversorgungserträge mit Haushaltskunden, die bisher die AVBEltV als Vertragsinhalt hatten.
Hinweise zur Stromkennzeichnung
Laden Sie hier direkt unsere Tarife der Grundversorgung (bisher Allgemeiner Tarif) oder unsere Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) im PDF-Format:
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gültig ab 01.01.2012 | ||
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