Informationen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist zum 01.04.00 in Kraft getreten und hat das Stromeinspeisegesetz (StrEG) abgelöst. Das EEG soll Vergütungen sicherstellen, die einen wirtschaftlichen Betrieb der verschiedenen Anlagentypen ermöglichen soll. Es soll der Verbrauch von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden.
§1 Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
Eine novellierte Fassung wird am 01.01.2009 in Kraft treten.


