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Netzentgelte

Ab 01.01.2009 sind die Netznutzungsentgelte sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung erstmals nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) unter Berücksichtigung der energierechtlichen Rahmenbedingungen zu bilden.

Hierzu hat die zuständige Landesregulierungsbehörde (Regierung von Unterfranken) die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der 1. Regulierungsperiode nach § 4 der ARegV mit Bescheid AZ 22-3163.10-18/08 vom 20.02.2009 festgelegt. Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen lagen dieser die Daten aus dem vorangegangenen Netzentgeltgenehmigungsverfahren (Bescheid AZ 22-3163.10-2/07 vom 27.02.2008) nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Die erforderlichen Vergleichsparameter gemäß § 13 ARegV wurden seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen einer Strukturdatenabfrage erhoben und entsprechend mit einbezogen.
 


Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld 2012:

Zum 01.01.2012 erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regularien die Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV. Die somit für das Jahr 2012 fixierte Ausgangsbasis wurde nach § 17 ARegV durch die ÜZ Lülsfeld in Netzzugangsentgelte umgesetzt und gemäß behördlicher Vorgabe der Regierung von Unterfranken angezeigt. 

Unsere zum Download zur Verfügung gestellten Preisblätter gelten ab 01.01.2012 diskriminierungsfrei für alle Netzkunden sowie Lieferanten, welche die Stromnetze der ÜZ Lülsfeld nutzen und bilden die Abrechnungsgrundlage ab vorgenanntem Zeitpunkt. 

Nachdem seitens der LRegB zum momentanen Zeitpunkt kein Änderungs- bzw. Anpassungsbescheid erlassen wurde, gehen wir davon aus, dass sich im Ergebnis der Anfang des Jahres 2012 vorzunehmenden behördlichen Überprüfung keine Verpflichtung zu einer rückwirkenden Anpassung unserer Preisblätter ergibt, sondern etwaige Differenzbeträge auf dem Regulierungskonto verbucht werden. Dennoch behält sich die ÜZ Lülsfeld auf Grund von kurzfristigen Änderungen im Hinblick auf den regulatorischen Ordnungsrahmen eine Anpassung der Preise und Regelungen vor.


Weitere Preisblätter und Allgemeines:

Im Weiteren können Sie den angefügten PDF-Dateien die vom 01.10.2006 bis 31.12.2011 gültigen Netzentgelte, die Preise für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen der Jahre 2009, 2010 und 2011 sowie unser Konzessionsabgabenverzeichnis entnehmen.

Alle Preise sind - soweit nicht anders ausgewiesen - freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben – soweit nicht anders ausgewiesen – sind nicht in den Preisen enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.



Downloads

Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig ab 01.01.2012
Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig ab 01.01.2011 bis 31.12.2011
Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig ab 01.01.2010 bis 31.12.2010
Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig ab 01.01.2009 bis 31.12.2009
Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig ab 01.03.2008 bis 31.12.2008
Netznutzungsentgelte der ÜZ Lülsfeld, gültig vom 01.10.2006 bis 29.02.2008
 

  

Preise für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen 2011
Preise für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen 2010
Preise für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen 2009
 

  

Konzessionsabgabenverzeichnis
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