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Stromkennzeichnung

Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbs steigen auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Die Europäische Gemeinschaft hat in diesem Zusammenhang die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung ab 15.12.05 verpflichtet.

Durch die Stromkennzeichnung soll jeder Kunde informiert werden, aus welchen Energieträgern sich sein Stromprodukt zusammensetzt bzw. welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Darüber hinaus sind diese Informationen mit den entsprechenden Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen. Grundlage der nachfolgend aufgeführten Daten bildet das Bezugsjahr 2007.


Stromkennzeichnungspflicht für das Basisjahr 2010 gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 04.08.2011:

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Stromkennzeichnung 2010
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