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Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

 

Hier eine kurze Erklärung der einzelnen Bestandteile des Strompreises:

Energiepreis
Erzeugung und Vertrieb:

An erster Stelle benötigt man Kraftwerke, damit überhaupt Strom fließt. Sie wandeln Energie z.B. aus Kohle, Erdgas, Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft in elektrische Energie um. Über die Übertragungsnetze und Kabel erreicht die Energie schließlich den Kunden.
 

Netzkosten:

Die Netzkosten fallen für die Instandhaltung, den Betrieb sowie den Ausbau des Stromnetzes an, damit der Strom auch zu den Kunden gelangt. Die Höhe des Netzentgeltes für das jeweilige Stromverteilnetz, das im Übrigen für alle Stromanbieter in ganz Deutschland gilt, ist staatlich reguliert und wird jährlich neu festgesetzt.
 

Messung und Abrechnung

Hier sind die Kosten für die technisch notwendige Mess- und Steuereinrichtung (Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Zählers, etc.), und die Kosten für die Rechnungsstellung (Druck- und Portokosten) enthalten.
 

Konzessionsabgabe:

Die Konzessionsabgabe zahlen die Energieversorger an die Städte und Kommunen für das Recht, deren öffentliche Wege und Straßen für den Leitungsbetrieb zu benutzen. Erst dadurch ist es möglich, dass die Haushalte mit Strom versorgt werden können. Konzessionsabgabe für Stromlieferungen im Niedertarif 0,73 Ct/kWh inkl. USt., Konzessionsabgabe für sonstige Stromlieferungen 1,57 Ct/kWh inkl. USt.
 

EEG-Umlage:

Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wurde beschlossen, um mehr regenerativen Strom erzeugen zu können. Der Aus- und Aufbau von EEG-Anlagen kostet jedoch viel Geld. Diese Mehrkosten werden daher auf alle Stromverbraucher in Deutschland verteilt. Für 2012 liegt dieser Wert bei 4,27 Ct/kWh inkl. USt..
 

KWK-Umlage:

KWK bedeutet Kraft-Wärme-Kopplung. Hierbei wird gleichzeitig Strom und Wärme in einer Anlage erzeugt, was effizienter ist als bei getrennter Gewinnung. Um solche Anlagen zu fördern wurde das KWK-Gesetz beschlossen. Dies hat die Minderung der CO2-Emissionen als Ziel . Aktuell beträgt dies 0,002 Ct/kWh inkl. USt in 2012.
 

Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Sonderkundenumlage)

Zum 01.01.2012 wurde von Seiten der Bundesnetzagentur eine neue Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eingeführt. Stromintensive Unternehmen mit einem besonderen Strombezug, ist es dadurch möglich teilweise von den Netzentgelten befreit zu werden. Diese entgangenen Kosten werden mit Hilfe der Umlage auf alle Stromabnehmer in Deutschland verteilt. Aufgrund von Prognosen wurde die so genannte § 19-Umlage von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Die Umlage wird erstmalig ab dem 01.01.2012 erhoben und beträgt 0,18 Ct/kWh inkl. USt für das Jahr 2012.
 

Stromsteuer:

Die Stromsteuer - auch „Ökosteuer“ genannt - zahlt jeder Kunde pro verbrauchte Kilowattstunde. Aktuell 2,44 Ct/KWh inkl. USt. und ist auf jeder Stromrechnung ausgewiesen. Der Begriff Ökosteuer ist allerdings irreführend, weil die Einnahmen nicht der Unterstützung der Umwelt zu Gute kommen, sondern diese mehrheitlich in die Rentenkasse fließen.
 

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer:

Die bedeutendste Steuer, die jedem Bürger täglich begegnet, ist die Mehrwertsteuer. Sie wird auf den Nettostrompreis (alle vorher genannten Komponenten) in der normalen Höhe von derzeit 19 % fällig. Diese Steuer macht beim Bruttostrompreis dann insgesamt 16 % aus. 
 

Warum kostet der Ausbau regenerativer Energie mehr Geld?

Der Umbau auf eine CO2-freie und auf regenerativer Basis beruhende, wertvolle Energieversorgung verursacht Kosten:


  • Die Erneuerbare Energien-Umlage (EEG-Umlage) hat sich seit 2010 um 70 % erhöht auf 4,27 Ct/kWh inkl. USt.).

  • Die Stromnetze müssen ertüchtigt und ausgeregelt werden (neue Leitungen verlegt, neue Stationen und Verteilerschränke errichtet), um den erzeugten Ökostrom aufzunehmen.

 

 

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Strompreiszusammensetzung 2012
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