ÜZ-Therm getrennte Messung - gültig ab 01.01.2012
mit Preisgarantie bis mindestens zum 31.12.2012 (ausgenommen: Steuern und Ausgaben)
Gültig nur im Netzbereich der Unterfränkischen Überlandzentrale eG für Haushalts- und Gewerbekunden im Sinne des § 3 Nr. 25 EnWG bis 100.000 kWh/Jahr

Hier finden Sie das Preisblatt zum downloaden.
1) HT=Hochtarif (Mo. – Fr. 06:00 Uhr – 22:00 Uhr)
2) NT=Niedertarif (Mo. – Fr. 22:00 Uhr – 06:00 Uhr, an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen
Feiertagen) - das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in ganz Deutschland!
3) Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb eines Standarddoppeltarifzählers, die jährliche Messung sowie
jährliche Abrechnung enthalten.
Geltungsbereich:
- Die vorgenannten Preise gelten für alle Sonderabkommen zur Belieferung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen mit separater Erfassung des Verbrauchs, wie Speicherheizungs-, Direktheizungs-, Wärmepumpen- und Klimaanlagen, Anlagen zur elektrischen Warmwasserbereitung und alle sonstigen unterbrechbaren elektrischen Verbrauchseinrichtungen.
- Das bestehende Heizungssonderabkommen gilt in allen Punkten, mit Ausnahme der Strompreise und den aufgeführten zusätzlichen Bedingungen, weiter.
- Verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten ist ausschließlich der Netzbetreiber Unterfränkische Überlandzentrale eG.
- Ausschließlich Geräte mit Festanschluss sind zugelassen.
- Alle Neuinstallationen werden mit einer zusätzlichen, vom Allgemeinverbrauch unabhängigen Tarifmessung ausgestattet.
Das sollten Sie wissen: Bis zu 46 % des Strompreises sind von der Gesetzgebung bestimmt.
► Konzessionsgaben: | 0,13 Cent/kWh inkl. USt., für Stromlieferungen im Niedertarif |
| 0,13 Cent/kWh inkl. USt., für sonstige Stromlieferungen | |
► die Stromsteuer | 2,44 Cent/kWh inkl. USt., sie vermindert sich gemäß der Bedingungen § 9 StromStG |
► Erneuerbare-Energien-Gesetz: | 4,27 Cent/kWh inkl. USt., Umlage für das Jahr 2012 |
► Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: | 0,002 Cent/kWh inkl. USt., Umlage für das Jahr 2012 |
| ► §-19-Umlage (Sonderkundenumlage) nach § 19 Abs. 2 StromNEV: | 0,18 Cent/kWh inkl. USt., Neu eingeführt ab 01.01.2012 |
Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.
Preisstand 15.11.2011/21.12.2011; es gelten die jeweils aktuellen Preise.
Hinweise zur Stromkennzeichnung
Haben Sie weitere Frage? Zögern Sie nicht uns unter der Telefonnummer 09382/604-603 anzurufen. Unser Vertriebsteam steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Downloads
![]() | ![]() | ÜZ-Therm Vertrag |
![]() | ![]() | Preisblatt "ÜZ-Therm getrennte Messung" |
gültig ab 01.01.2012 | ||
![]() | ![]() | Preisblatt ÜZ-Therm gemeinsame Messung |
Diese Art der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich. | ||
![]() | ![]() | Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 12/2011) |



