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ÜZ-Therm getrennte Messung - gültig ab 01.01.2012

mit Preisgarantie bis mindestens zum 31.12.2012 (ausgenommen: Steuern und Ausgaben)

Gültig nur im Netzbereich der Unterfränkischen Überlandzentrale eG für Haushalts- und Gewerbekunden im Sinne des § 3 Nr. 25 EnWG bis 100.000 kWh/Jahr

 Hier finden Sie das Preisblatt zum downloaden.

1) HT=Hochtarif      (Mo. – Fr. 06:00 Uhr – 22:00 Uhr)
2) NT=Niedertarif   (Mo. – Fr. 22:00 Uhr – 06:00 Uhr, an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen
                                    Feiertagen)  
- das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in ganz Deutschland!
3) Im Grundpreis sind die Kosten für den Messstellenbetrieb eines Standarddoppeltarifzählers, die jährliche Messung sowie 
    jährliche Abrechnung enthalten.


Geltungsbereich:

  • Die vorgenannten Preise gelten für alle Sonderabkommen zur Belieferung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen mit separater Erfassung des Verbrauchs, wie Speicherheizungs-, Direktheizungs-, Wärmepumpen- und Klimaanlagen, Anlagen zur elektrischen Warmwasserbereitung und alle sonstigen unterbrechbaren elektrischen Verbrauchseinrichtungen.
  • Das bestehende Heizungssonderabkommen gilt in allen Punkten, mit Ausnahme der Strompreise und den aufgeführten zusätzlichen Bedingungen, weiter.
  • Verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten ist ausschließlich der Netzbetreiber Unterfränkische Überlandzentrale eG.
  • Ausschließlich Geräte mit Festanschluss sind zugelassen.
  • Alle Neuinstallationen werden mit einer zusätzlichen, vom Allgemeinverbrauch unabhängigen Tarifmessung ausgestattet.

Das sollten Sie wissen: Bis zu 46 % des Strompreises sind von der Gesetzgebung bestimmt.

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) und sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. In den Arbeitspreisen sind außerdem enthalten:

   ► Konzessionsgaben:

0,13 Cent/kWh inkl. USt., für Stromlieferungen im Niedertarif
 0,13 Cent/kWh inkl. USt., für sonstige Stromlieferungen

   ► die Stromsteuer

2,44 Cent/kWh inkl. USt., sie vermindert sich gemäß der Bedingungen § 9 StromStG

   ► Erneuerbare-Energien-Gesetz:

4,27 Cent/kWh inkl. USt., Umlage für das Jahr 2012 

   ► Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:

0,002 Cent/kWh inkl. USt., Umlage für das Jahr 2012
   ► §-19-Umlage (Sonderkundenumlage)
         nach § 19 Abs. 2 StromNEV:
0,18 Cent/kWh inkl. USt., Neu eingeführt ab 01.01.2012

Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.


Preisstand 15.11.2011/21.12.2011; es gelten die jeweils aktuellen Preise.

Hinweise zur Stromkennzeichnung

Haben Sie weitere Frage? Zögern Sie nicht uns unter der Telefonnummer 09382/604-603 anzurufen. Unser Vertriebsteam steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 



Downloads

ÜZ-Therm Vertrag
Preisblatt "ÜZ-Therm getrennte Messung"
 

gültig ab 01.01.2012

Preisblatt ÜZ-Therm gemeinsame Messung
 

Diese Art der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 12/2011)
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