Veröffentlichung
Gemäß § 52 EEG Absatz 1 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet die Angaben nach § 49 EEG auf Ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Unterfränkischen Überlandzentrale eG von Stromlieferungen an Letztverbraucher nach EEG in der Regelzone der transpower stromübertragungsgmbH können Sie nachstehender Aufstellung entnehmen.
Sie entsprechen den Daten, die an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.
Stromabgabe an Letztverbraucher 2010: | 345,6 GWh | ||
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