Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem EEG
Seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 EEG verpflichtet, die nach § 14a Abs. 3 EEG an den ÜNB übermittelten Daten in Bezug auf die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Auf nachfolgenden Seiten kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen nach und veröffentlichen somit die erforderlichen Angaben aller in das Netz der ÜZ Lülsfeld einspeisenden EEG-Anlagen.
|
![]() |


