unterjährige EEG-Meldungen 2011 an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
Laut § 45 EEG 2011 sind Netzbetreiber verpflichtet, die an den ÜNB übermittelten Daten zu veröffentlichen.
Die jeweiligen Monatsmeldungen in der an den ÜNB übermittelten Form können Sie folgenden PDF-Dateien entnehmen:




