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Vorreiter für Grüne Energie

E-Auto-Bonus für Ihre THG-Quote!

Ihr Engagement für die Umwelt zahlt sich jetzt sogar noch mehr aus.

Weniger Emissionen,
mehr für Ihren Geldbeutel.

Als Fahrer eines vollelektrischen E-Autos helfen Sie aktiv mit, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat nun entschieden: das muss gefördert werden! Durch die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kann die ÜZ Mainfranken Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.

Ihr E-Auto

Dank Ihres vollelektrischen Autos können Sie die eingesparten CO2-Emissionen an uns abtreten und erhalten einen attraktiven Bonus!

Ihr Zuhause

Mit 100% Naturstrom wird nicht nur Ihr E-Auto geladen, sondern auch Ihr komplettes Zuhause mit CO2-freiem ÜZ-Naturstrom versorgt!

Ihr Bonus

Nach Ihrer Registrierung übernehmen wir die komplette Abwicklung rund um die THG-Quote und zahlen den Bonus an Sie aus!
 

Aktuell ist eine Registrierung leider nicht möglich.

Leider können wir den bisher veröffentlichten Preis von 300€ für das Jahr 2023 nicht mehr anbieten. Mit unseren Vermarktungspartnern der THG-Quote stehen wir aktuell in Verhandlungen, um für das Jahr 2024 wieder einen E-Auto-Bonus anbieten zu können. Sobald die neue Bonushöhe bekannt ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Wir bitten Sie um Ihre Geduld und Verständnis. 

Die wichtigsten Fragen sind schnell beantwortet.

Die Bundesregierung hat das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen stark zu reduzieren. Seit 2015 gibt es für Mineralölkonzerne eine Quote für Treibhausgasemissionen, die eingehalten werden muss. Zum Beispiel kann durch die Beimischung von Bio-Ethanol in Benzin der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. Meist reicht dies  zur Erfüllung der vorgegebenen Quote nicht aus. Also müssen Mineralölkonzerne von anderen Unternehmen, die emissionsarme Kraftstoffe in Verkehr bringen, THG-Quoten erwerben. So erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen. Zu den emissionsarmen Kraftstoffen zählt auch der Ladestrom für Ihr Elektrofahrzeug.

Wir als Energieversorger haben die Möglichkeit Rahmenverträge mit Mineralkonzernen abzuschließen. Davon können Sie als Endkunde profitieren! Durch die Bündelung vieler Kunden haben wir eine gute Verhandlungsposition. Das Risiko der marktabhängigen THG-Quote übernehmen wir für Sie - die Bonushöhe garantieren wir Ihnen! Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Abwicklungsaufwand für Sie.

Ja, das ist eine der wenigen Voraussetzungen, die es für den E-Auto-Bonus gibt. Sollten Sie noch kein Stromkunde sein, helfen wir Ihnen gerne weiter und kümmern uns um den Wechselprozess. 

Jetzt Stromtarife entdecken

Ab 01.05.2023 wird eine aktualisierte Höhe des E-Auto-Bonus bekannt gegeben, da dieser abhängig von den Entwicklungen der Marktpreise in der Energiebranche ist. Bekanntlich sinken diese seit geraumer Zeit und wirken sich damit auch auf die Höhe der THG-Quoten Vermarktung aus.
Dieser wird ohne Umsatzsteuer ausbezahlt, da es sich nicht um einen Leistungsaustausch zwischen der ÜZ Mainfranken eG und Ihnen als Kunde handelt. Für Privatkunden hat dies keinerlei finanzielle Auswirkungen. Als Unternehmen profitieren Sie durch den Wegfall der Vorsteuer.
Hinweis: Im Gegensatz zu früheren Veröffentlichungen wird der Bonus unabhängig vom Zulassungsdatum ausbezahlt (es erfolgt keine zeitanteilig Abrechnung) und bezieht sich damit immer auf ein volles Kalenderjahr. 

Nein, für diese können wir Ihnen den E-Auto-Bonus nicht auszahlen. In der gesetzlichen Regelung werden Plug-in Hybride von der Förderung ausgenommen, da diese nicht vollständig CO2-frei genutzt werden.

Hier unterscheidet der Gesetzgeber anhand der Fahrzeugklassen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Bei elektrischen Motorrädern der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Beantragung der THG-Quote möglich. Darunter fallen beispielsweise auch Quads oder Dreiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Nicht förderfähig sind hingegen elektrische Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 45 km/h, z. B. Tretroller, E-Bikes oder "Seniorenmobile".

  • Prüfung, ob alle Voraussetzungen für den E-Auto-Bonus erfüllt sind
  • Falls ja, erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Informationen per E-Mail von uns
  • Falls nein, melden wir uns zur Klärung der Unstimmigkeit per E-Mail bei Ihnen

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Der E-Auto-Bonus wird einmalig auf Ihrer nächsten Stromjahresrechnung gutgeschrieben.