



Grund- und Ersatzversorgung
Die Grund- und Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, um die Stromversorgung für alle in der Region zu gewährleisten. Dieser gilt für alle Kunden im Netzgebiet der Unterfränkischen Überlandzentrale eG, die sich nicht für einen anderen ÜZ-Tarif bzw. einen anderen Lieferanten entschieden haben. Daher ist dieser in der Regel der teuerste Tarif. Im bundesweiten Durchschnitt werden ca. 40 % der Haushalte über einen Grundversorgungstarif beliefert, bei der ÜZ hingegen befinden sich lediglich rund 1 % unserer Kunden in der Grundversorgung. Folglich haben 99 % unserer Kunden einen günstigeren ÜZ-Tarif gewählt.
Somit gelten nur für rund 1 % unserer Kunden die nachstehenden Preise und Bedingungen:
- Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
- Als Kunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
- Die Ergänzenden Bedingungen und Datenschutz-Information (DSI) der ÜZ konkretisieren darüber hinaus die bestehende StromGVV.
- Das aktuelle Preisblatt 2018: Preisblatt GVV 2018 und 2019: Preisblatt GVV 2019
- Ergänzend hierzu das Preisblatt 2019 für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung
- Die einzelnen Preisbestandteile des jeweiligen Tarifs können Sie der Übersicht GVV-Preiszusammensetzung 2018 und GVV-Preiszusammensetzung 2019 als auch der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber entnehmen.