Wenn Sie ein Schreiben der DMG erhalten haben, müssen Sie dort keinen Vertrag abschließen und keinen Smart Meter beauftragen.
Die gesetzlich vorgesehenen intelligenten Messsysteme werden durch den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen des gesetzlichen Rollouts eingebaut. Wenn Ihre Messstelle für den Einbau vorgesehen ist, wird die ÜZ Sie entsprechend informieren.
Natürlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen möchten. Ein solcher Wechsel ist freiwillig und nicht erforderlich, um den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout zu erhalten.