ÜZ Logo Unterzeile weiss
So fair muss man schon sein

ÜZ senkt die Strompreise!

Wir haben es Ihnen versprochen: Sobald es die Lage zulässt, werden wir unsere Preise wieder senken. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein! Der Strommarkt hat sich in den letzten Monaten deutlich entspannt. Das geben wir in Form einer Preissenkung schnellstmöglich an Sie weiter. Wir finden: So fair muss man schon sein.

Preissenkung zum 01.05.2023

Wir alle blicken auf ein turbulentes Jahr zurück - gerade auch in Sachen Energieversorgung. Ende letzten Jahres mussten wir Ihnen aufgrund extrem gestiegener Beschaffungskosten und der enormen Dynamik an den Energiemärkten leider eine deutliche Preiserhöhung mitteilen. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue in dieser Ausnahmesituation.

Umso mehr freut es uns, Ihnen nun eine Preissenkung ankündigen zu können. Die Lage an den Energiemärkten hat sich in den letzten Monaten sichtlich entspannt und die Stromeinkaufspreise sind merklich gesunken. Wir haben Ihnen versprochen, dass wir unsere Preise baldmöglichst wieder reduzieren. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein und geben Ihnen die niedrigeren Beschaffungskosten direkt weiter, indem wir unsere Preise zum 01.05.2023 senken.

Diese gute Nachricht wollten wir Ihnen so schnell wie möglich mitteilen. Welche Auswirkungen die Preissenkung und die Strompreisbremse auf unsere Tarife und die monatlichen Abschläge haben wird, teilen wir unseren Kunden in den kommenden Wochen in einem Schreiben mit. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.

Wir bleiben grundehrlich: Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Fragen zum Energiemarkt

Der Strommarkt erlebt gerade einen tiefgreifenden Umbruch: durch den Umstieg von konventioneller Stromerzeugung hin zu erneuerbarer Stromerzeugung steht immer weniger planbare Erzeugungsleistung zur Verfügung. Vor allem die Bedeutung der Gaskraftwerke, welche die schwankende erneuerbare Stromerzeugung ausgleichen können, steigt damit deutlich an. Wegen des Ukrainekrieges und der eingeschränkten Gaslieferungen aus Russland ist Gas vor allem im Sommer und Herbst 2022 knapp und dadurch extrem teuer geworden. Deswegen hatte vor allem der gestiegene Gaspreis erheblichen Einfluss auf die Preise an der Strombörse.

Für den Winter 2022/2023 rechnete das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Energieknappheit und daraus resultierenden Stromausfällen. Vor allem wegen der Unsicherheiten in den Gaslieferungen aus Russland war mit einer Gasmangellage zu rechnen. Eine Gasmangellage hätte in der Folge Ausfälle in der Stromversorgung (Blackout) und in der Wärmeversorgung bedeutet.

Seit 2020 ist der Börsenstrompreis zwischenzeitlich um mehr als 1.000% gestiegen. Größter Einflussfaktor hierfür ist der Krieg in der Ukraine mit seinen Auswirkungen auf die Energiemärkte. Dabei waren teilweise extreme Preissprünge von Tag zu Tag zu beobachten. So etwas gab es bisher noch nie und die weitere Entwicklung war geradezu unvorhersehbar.

Natürlich wird auch weiterhin Strom aus regenerativen Erzeugungsquellen (Wind, Wasser, Sonne, Biomasse) produziert. Dieser wird entweder zu Börsenpreisen gehandelt oder es gibt fixe Abnahmeverträge nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Direktvermarktung oder PPA (Power-Purchase-Agreement). Das heißt: der Strom, der aus regenerativen Erzeugungsquellen am Markt verfügbar ist, wird zu denselben Preisen gehandelt wie Strom aus Gas - auch wenn sich die Produktion nicht zwangsläufig verteuert hat.

Diese „Zufallsgewinne“ genannten Mehrerlöse – vor allem bei PV- und Windparks – werden jedoch verwendet, um die Strompreisbremse für alle Stromkunden zu finanzieren.

Die Einspeisevergütung für EEG-Anlagen wird bei Inbetriebnahme für 20 Jahre im Voraus fixiert und daher nicht an die Marktpreisentwicklung angepasst. Dies ist im EEG festgelegt und kann von uns nicht beeinflusst werden. Wir rechnen die Einspeisevergütung zwar als Netzbetreiber für den Gesetzgeber ab, der Strom gehört allerdings nicht uns, sondern wird am Markt gehandelt, wo wir oder andere ihn zu Börsenpreisen kaufen können. Mehr dazu unter www.uez.de/eeg.

Fragen zur Preiserhöhung ab 01.01.2023

Im Gegensatz zu klassischen Stadtwerken und Energieversorgern, die nur wenig regenerative Erzeugung und damit einen sehr konstanten und vorhersehbaren Strombedarf haben, schwankt dieser bei uns je nach Sonnenschein extrem. Den uns bekannten Grundbedarf können wir einplanen und langfristig beschaffen. Die Schwankungen im Stromverbrauch und der Stromerzeugung müssen wir je nach Wetterprognose kurzfristig beschaffen. Viertelstundengenau müssen wir für den nächsten Tag vorhersagen, wie viel Strom wir brauchen oder zu viel haben. Dadurch sind wir im Vergleich zu städtischeren Versorgern abhängiger von der Spotmarktpreisen. Energieversorger, die weniger kundenbetriebene Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch haben, sind hier in Sachen Planbarkeit deutlich im Vorteil.  

Da sich die Lage am Strommarkt nun entspannt hat und Strom an der Börse wieder deutlich günstiger geworden ist, können wir die kurzfristig benötigten Mengen günstiger einkaufen und Ihnen diese besseren Einkaufskonditionen in Form einer Preissenkung weitergeben,  

Wir kaufen einen Großteil des Stroms für unsere Kunden langfristig am Terminmarkt ein und nur einen geringen Anteil am Spotmarkt. Denn die Beschaffung am Spotmarkt bietet zwar Chancen, birgt aber auch enorme Risiken. Dieses spekulative Risiko hat Ende 2021 viele Billiganbieter in die Insolvenz geführt und die Preisentwicklung zusätzlich angefeuert. Eine vollständige Eindeckung des prognostizierten Verbrauchs am Terminmarkt macht allerdings ebenso wenig Sinn, weil sich neben der regenerativen Erzeugung auch das Verbrauchsverhalten der Kunden immer wieder verändert (z. B. PV-Anlagen, E-Autos, Wärmepumpen, Energiesparmaßnahmen, etc.). Und das merken wir auf dem Land besonders. 

Zur Sicherheit wird der Stromeinkauf in mehrere Chargen aufgeteilt, damit es nicht zu sehr ins Gewicht fällt, wenn mal eine teurere Teilmenge dabei ist. Im vergangenen Jahr war das Preisniveau allerdings durchgängig sehr hoch. Da wir zum Zeitpunkt der Kalkulation (im September 2022) noch davon ausgehen mussten, dass das Preisniveau auch für die kurzfristig zu beschaffenden Strommengen hoch bleiben wird, haben wir unsere Preise entsprechend berechnet. Nun, da sich die Lage entspannt hat und wir die noch nicht beschafften Strommengen günstiger einkaufen können als in der Kalkulation angenommen, werden wir diesen Preisvorteil selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben. Auch die bisherigen Einsparungen bei den Stromeinkäufen sind in der Preissenkung miteinkalkuliert. 

Als Genossenschaft geht es uns nicht darum, unsere Gewinne zu maximieren. Uns geht es in erster Linie darum, die Menschen in unserer Heimat zuverlässig mit Strom zu versorgen. Damit uns das gelingen kann, müssen auch wir zumindest kostendeckend wirtschaften. Dennoch werden Sie es nicht erleben, dass die ÜZ Mainfranken neue Kunden mit Angeboten lockt, die günstiger sind als die unserer langjährigen Kunden. 

Zur Sicherheit wird der Stromeinkauf in mehrere Chargen aufgeteilt, damit es nicht zu sehr ins Gewicht fällt, wenn mal eine teurere Teilmenge dabei ist. Im vergangenen Jahr war das Preisniveau allerdings durchgängig sehr hoch. Da wir zum Zeitpunkt der Kalkulation (im September 2022) noch davon ausgehen mussten, dass das Preisniveau auch für die kurzfristig zu beschaffenden Strommengen hoch bleiben wird, haben wir unsere Preise entsprechend berechnet. Nun, da sich die Lage entspannt hat und wir die noch nicht beschafften Strommengen günstiger einkaufen können als in der Kalkulation angenommen, werden wir diesen Preisvorteil selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben. Auch die bisherigen Einsparungen bei den Stromeinkäufen sind in der Preissenkung miteinkalkuliert. 

Ein ganz klares Nein. Als Genossenschaft geht es uns nicht darum, unsere Gewinne zu maximieren. Wir haben unseren Mitgliedern gegenüber aber natürlich die Verantwortung, kostendeckend zu wirtschaften. Der Vertriebsanteil, den wir zur Deckung unserer Betriebskosten erheben, blieb dabei über Jahre nahezu konstant. Durch verschiedene Kontrollmechanismen wird außerdem sichergestellt, dass sich Energieversorger nicht an der Strompreisbremse bereichern können. Die Preiskalkulation muss nachvollziehbar offengelegt werden, um die Ausgleichzahlungen als Energieversorger vom Staat zu erhalten. Unsere Preise wurden im Oktober weit vor der Verabschiedung des Strompreisbremsengesetzes festgelegt und veröffentlicht. 

Fragen zur Preissenkung ab 01.05.2023

Wir senken die Preise ab dem 01.05.2023. Bis zum 30.04.2023 gilt noch der Preis, den Sie mit Ihrem Preismitteilungsschreiben im Herbst 2022 mitgeteilt bekommen haben. 

In unserem Schreiben im Herbst 2022 haben wir angekündigt auch mögliche Preissenkungen schnellstmöglich an unsere Kunden weiterzugeben. Das heißt, ja, wir WOLLEN die Preise senken. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, immer einen fairen Strompreis zu erhalten. Als Genossenschaft geht es uns nicht darum, unsere Gewinne zu maximieren. Das bedeutet für uns, dass wir unsere Preise immer ehrlich kalkulieren und auch Preissenkungen schnellstmöglich an Sie weitergeben. 

Wir halten, was wir versprechen. Als Genossenschaft zielen wir nicht auf kurzfristige Gewinne ab, sondern auf ein lebenslanges Miteinander. Für uns stehen die Interessen unserer Mitglieder und Kunden stets im Vordergrund unseres Handelns. Fragen beantworten wir wahrheitsgemäß. Die ÜZ steht für transparente Preispolitik, persönlichen Service und bestmögliche Lösungen. 

Die Senkung des Arbeitspreises fällt in jedem unserer Tarife unterschiedlich aus. Im Durchschnitt sinkt der Preis je Kilowattstunde um ca. 13 Cent, in fast allen Tarifen unter 50 Cent/kWh. Was das für Ihren Tarif bedeutet, können Sie unter www.uez.de/preisblatt einsehen.

Die Auswirkungen der Preissenkung auf Ihren Tarif und Ihren Abschlag teilen wir Ihnen in einem persönlichen Schreiben mit. Die neuen Preise der einzelnen Tarife im Detail finden Sie auch unter www.uez.de/preisblatt

Natürlich haben Energielieferanten unterschiedliche Beschaffungsstrategien und vor allem -zyklen. Das heißt: Nicht jeder Energielieferant ändert seine Preise zur gleichen Zeit. Unsere Preisgarantien enden jeweils zum Jahresende. Viele Anbieter passen Ihre Preise aber auch unterjährig an. Ohne Preisgarantie kann das sogar mehrmals im Jahr der Fall sein. Eine Preiserhöhung für 2023 kann also erst noch bevorstehen. Achten Sie daher bei einem Vergleich bitte darauf, wie lange die angegebenen Preise gelten.  

Ein weiterer Unterschied zwischen uns und vielen anderen Energieversorgern ist, dass wir Neukunden keine günstigeren Angebote zu Lasten unserer langjährigen Kunden machen. Wenn Sie also den Anbieter wechseln, heißt das nicht, dass alle Kunden bei diesem Anbieter denselben günstigen Preis bekommen, den Sie als Neukunde erhalten. 

Das ist richtig. Nach Veröffentlichung unserer Preiserhöhung zum 01.01.2023 zeichnete sich erstmals nach langer Zeit ein Abwärtstrend an der Strombörse ab.  Durch die extremen Preisturbulenzen im letzten Jahr war es durchaus wahrscheinlich, dass diese Entwicklung nicht unbedingt über längere Zeit anhalten wird.  Deshalb mussten wir zunächst abwarten, ob dieser Trend anhält und sich die Lage auf Dauer stabilisiert. Wichtig für unsere Preiskalkulation ist auch die benötigte Gesamtmenge. Belastbare aktuelle Verbrauchszahlen konnten wir erst nach der Jahresabrechnung 2022 kalkulieren. Diese Berechnung ist ebenfalls in die neue Strompreiskalkulation eingeflossen. 

Wenn die Preise am Strommarkt weiter sinken und konstant günstiger bleiben, gehen wir davon aus, dass dies positive Auswirkungen auf unsere Preise für 2024 haben, wird. Von einer weiteren Preissenkung noch in 2023 gehen wir aktuell nicht aus. 

Am Grundpreis, den wir Ihnen im Herbst mitgeteilt haben, ändert sich nichts. Lediglich den Arbeitspreis (Cent/kWh) können wir jetzt entsprechend der Marktlage beim Stromeinkauf anpassen. Die zugrundeliegenden Kosten im Grundpreis werden hiervon nicht beeinflusst. 

Mit mittlerweile über 4.500 kundenbetriebenen PV-Anlagen und steigender Tendenz für die kommenden Jahre sehen wir, dass Solaranlagenbesitzer nicht mehr die Ausnahme bei unseren Stromkunden darstellen, sondern mit der Energiewende zur Regel werden. Zwar ist die Planbarkeit des Strombedarfs dieser Kundengruppe für uns nach wie vor schwieriger als bei einem Standardhaushalt, wir möchten dafür dennoch in Zukunft keine zusätzliche Gebühr mehr erheben. Gemeinsam machen wir die regionale Energiewende möglich. Durch die Markteinführung der Balkon-PV-Anlagen würde dieser Zusatz die Wirtschaftlichkeit dieser kleinen Erzeugungsanlagen verschlechtern – dies ist nicht im unserem Sinne und nicht im Sinne der Energiewende. 

Die Strompreisbremse sorgt dafür, dass bei den meisten Privathaushalten der Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Verbrauches auf 40 Cent/kWh gedeckelt wird.  

Da die Strompreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauches in Ihrem Abschlag bereits berücksichtigt ist, fällt eine mögliche Senkung Ihres Abschlages deutlich geringer aus, als die Preissenkung am Arbeitspreis auf den ersten Blick vermuten lässt. 

In Bezug auf Ihren monatlichen Abschlag hat die Preissenkung lediglich geringe Auswirkungen. Denn durch die Strompreisbremse, die Ihren Strompreis bereits für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent/kWh deckelt, wurde der Preis durch die Bundesregierung bereits abgesenkt. Die damit verbundene vorzeitige Reduzierung Ihres Stromabschlages durch die ÜZ Mainfranken, bildet diese staatlich veranlasste Preissenkung bereits ab. 

Die Preissenkung der ÜZ Mainfranken hat also nur eine Auswirkung auf die Stromkosten für die Kilowattstunden, die Sie über die 80 % hinaus verbrauchen, da für diese der Preis nach Tarif berechnet wird. 

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, Ihnen zu zeigen, dass wir heute wie damals Ihre grundehrliche ÜZ sind und unser Versprechen halten, die Preise auch wieder zu senken, sobald es uns möglich ist. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen in dieser Ausnahmesituation.  

Wenn Sie eine Anpassung Ihres Abschlags wünschen, können Sie uns das über das Formular unter www.uez.de/abschlag mitteilen. 

Sie müssen nichts weiter tun. Ihren Zählerstand zum 01.05.2023 ermitteln wir rechnerisch. Gerne können Sie unter www.uez.de/zsm einen Zwischenstand erfassen. 

Sie haben noch weitere Fragen?

Wir beantworten Sie gerne!

Füllen Sie einfach das folgende Formular aus, wir kommen dann auf Sie zurück.