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Änderungsservice

Umsatzsteuerliche Behandlung

Die Steuerform Ihrer Einspeiseanlage hat sich geändert? Das Finanzamt hat Ihnen eine neue Steuernummer zugeteilt? Melden Sie die Änderung hier bequem Online.

Änderung der Steuernummer

Um Ihre Vergütung korrekt berechnen zu können, benötigen wir aktuelle Angaben zu Ihrer Steuernummer. Im Folgenden können Sie ihr aktuellen Daten bequem online an uns übermitteln.

Wenn Sie einen Betreiberwechsel für Ihre Einspeiseanlage melden möchten, nutzen Sie bitte das Formular zur Vertragsübertragung.

Informationen zur Umsatzbesteuerung

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen bitte an Ihren steuerlichen Berater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Betreiben Sie eine Erzeugungsanlage nach dem  Erneuerbare-Energien-Gesetz (§3 EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (§5 KWKG) sind Sie in der Regel umsatzsteuerlicher Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzes. (vgl. 2.5 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteueranwendungserlass und BFH Urteil vom 18.02.2008, V R 80/07, DStR 2009 II S. 573)

Sie haben die Wahl zwischen den folgenden vier Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung. Bitte wählen Sie unten im Formular Zutreffendes aus.

Kleinunternehmen im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetztes: Von der Option nach § 19 Abs. 2 UStG wird kein Gebrauch gemacht. 

Somit keine Auszahlung von Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. 

Die Gutschrifterstellung/Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt ohne Umsatzsteuernachweis.

Bestimmungen der Regelbesteuerung: es wird die Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 2 UStG gewünscht.

Somit erfolgt eine Auszahlung der gültigen Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 UStG. 

Die Gutschrifterstellung/Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt mit Umsatzsteuernachweis.

Körperschaft des öffentlichen Rechts: es wird kein Betrieb gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr.4, § 4 KStG im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG unterhalten. Man unterliegt nicht der Umsatzsteuerbesteuerung. 

Somit keine Auszahlung von Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. 

Die Gutschriftenerstellung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt ohne Umsatzsteuernachweis.

Wiederverkäufer von Strom im Sinne des § 3g UStG