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Vorreiter für grüne Energie

Antworten rund um das Thema EEG

Wieso bekomme ich nicht mehr Geld für meinen eingespeisten Strom, wenn Strom gerade so teuer ist? Wo geht mein produzierter Strom eigentlich hin? Und was gibt es beim EEG zu beachten? Wir beantworten Ihnen diese und viele weitere Fragen. 

Wie funktioniert das mit dem EEG eigentlich?

Wo geht der eingespeiste Strom hin und woher bekommt der Anlagenbetreiber eigentlich sein Geld? Wir haben den EEG-Ausgleichsmechanismus für Sie in einer Grafik veranschaulicht:

  • Der EEG-Anlagenbetreiber speist den produzierten Strom seiner Anlage, den er selbst nicht nutzt, in das Netz ein und erhält dafür eine nach EEG festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber (ÜZ Mainfranken).
  • Der Netzbetreiber nimmt den eingespeisten Strom auf und leitet ihn an den Übertragungsnetzbetreiber weiter. Vom Übertragungsnetzbetreiber, der das EEG-Konto verwaltet, bekommt der Netzbetreiber die an den Anlagenbetreiber ausgezahlte EEG-Vergütung zurück.
  • Der Übertragungsnetzbetreiber verkauft den eingespeisten Strom schließlich an der Strombörse. Die Erlöse durch den Verkauf gehen auf das EEG-Konto, von dem letztendlich die EEG-Vergütung der Anlagenbetreiber bezahlt wird. Bis 2022 wurde von jedem Stromverbraucher eine EEG-Umlage über den Strompreis erhoben. Die EEG-Umlage hat ebenfalls auf das EEG-Konto eingezahlt und so die geförderten EEG-Anlagen finanziert. Die EEG-Umlage wurde 2022 sukzessive abgeschafft. Die Querfinanzierung des EEG-Konto erfolgt nun zum Teil aus der nationalen C02–Bepreisung. Die übrige Finanzierung kommt aus Steuermitteln des Bundeshaushalts. 
  • Alternativ kann man über Energiehändler seinen produzierten Strom auch direkt an der Strombörse vermarkten lassen. Bisher hat sich das aufgrund der geförderten Vergütung für kleinere Anlagen nicht rentiert. Eine Direktvermarktung ist in der Regel nur für große Anlagen (mehr als 100 kW) interessant. Jedoch müssen für die Direktvermarktung zusätzliche Anforderungen zur Messung und Fernsteuerbarkeit der Anlage erfüllt werden. Auch wird der Energiehändler für die Vermarktung des Stroms einen Anteil der Erlöse als Provision beanspruchen. Die Umstellung einer Anlage auf Direktvermarktung sollte jedoch gut überlegt sein, da die Direktvermarktung vom Börsenpreis abhängig ist. Dies bietet neben Chancen auch deutlich mehr Risiken.

Warum ist die EEG-Vergütung so "niedrig"?

Die Einspeisevergütung für EEG-Anlagen wird bei Inbetriebnahme für 20 Jahre im Voraus fixiert und daher nicht an die Marktpreisentwicklung angepasst. Dies ist im EEG festgelegt und kann von uns nicht beeinflusst werden. Wir rechnen die Einspeisevergütung zwar als Netzbetreiber für den Gesetzgeber ab, der Strom gehört allerdings nicht uns, sondern wird am Markt gehandelt, wo wir oder andere ihn zu Börsenpreisen kaufen können. Durch das aktuell hohe Strompreisniveau erscheint die EEG-Vergütung vergleichsweise niedrig, in der Vergangenheit lag die Vergütung für EEG-Anlagen aber weit über dem Marktwert für Solarstrom.

Geändertes Sanktionsregime mit EEG 2023

Ab dem 01.01.2023 ändert sich das Sanktionsregime bei Pflichtverstößen. Bisher wurde der Vergütungsanspruch bei Verstößen um 20% gekürzt oder die Vergütung ganz ausgesetzt. Zukünftig müssen Anlagenbetreiber bei Pflichtverstößen nach §52 EEG2023 bis zu 10€ pro kW und Kalendermonat zahlen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Verstöße ab 01.01.2023 und betrifft auch Bestands- und ausgeförderte Anlagen.

Verstöße sind zum Besipiel:

  • Fehlende Meldungen im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Technische Vorgaben (z.B.: Änderungen an 70% Regelung/ Einspeisemanagment )
  • Fehlende Meldungen zum Austausch von Modulen/Wechselrichter bei Defekt (MaStR und ÜZ)
  • Meldefristen in Verbindung zur Direktvermarktung
  • Umstellung von Voll-/Überschusseinspeisung

Ihre Ansprechpartner rund um EEG/KWK:

 Roland Feller

Anschlusswesen, Vertragswesen Einspeiser, Anträge Einspeiser

 Robert Scheder

Anschlusswesen, Vertragswesen Einspeiser, Sonderanschlüsse Einspeiser