Ja, für abgeregelte Energiemengen erhalten Anlagenbetreiber eine gesetzlich geregelte Vergütung. Die Höhe und Berechnung dieser Vergütung ist abhängig von der Betriebsweise Ihrer Anlage und ob Sie Ihre erzeugte Energie selbst vermarkten oder nicht.
Berechnungsgrundlagen:
Die Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben aus dem EnWG (§13a, §13b) sowie nach dem BNetzA-Beschluss BK6-20-059 („Festlegung zu einheitlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Redispatch 2.0“). Es wird unterschieden zwischen:
- Direktvermarktung:
Die Entschädigung basiert auf dem entgangenen Marktwert bzw. Direktvermarktungserlös. Zusätzlich werden auch vermiedene Kosten berücksichtigt (z. B. vermiedener Brennstoffeinsatz bei KWK). Die Berechnung erfolgt auf Basis des von Ihnen oder Ihrem Einsatzverantwortlichen (EIV) übermittelten Einsatzfahrplans. - Marktprämienmodell (EEG) ohne Direktvermarktung:
Es wird eine Standardvergütung auf Basis des monatlichen Marktwerts des jeweiligen Energieträgers (z. B. Wind, PV) gezahlt. Ergänzend wird auch die entgangene Marktprämie berücksichtigt. - KWK-Anlagen (ohne Direktvermarktung):
Die Vergütung erfolgt auf Basis der entgangenen KWK-Vergütung sowie des nicht realisierten Börsenerlöses. Es kann ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Anwendung kommen. - Ersatzwertverfahren
Wenn keine validen Daten (z. B. Fahrpläne, Echtzeitmessung) vorliegen, kommt ein Ersatzwertverfahren zur Anwendung. Hierbei berechnet der Netzbetreiber auf Basis standardisierter Profile die hypothetische Einspeisung der Anlage. Dies kann zu geringeren Entschädigungen führen – daher empfehlen wir, immer die vollständigen Daten bereitzustellen.
Abrechnung und Auszahlung
Die Abrechnung erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang aller notwendigen Daten und Prüfung der Eingriffe.
Geltendmachung und Fristen
Entschädigungsansprüche sollten innerhalb von 6 Monaten nach dem Eingriff geltend gemacht werden. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber sollten vertraglich klären, wie die Entschädigungsdaten zu übermitteln sind (z. B. über EIV, Portal, API).
Steuerliche Behandlung
Bitte beachten Sie, dass Entschädigungen steuerpflichtig sind. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wie diese Einnahmen korrekt zu deklarieren sind.
Hinweis: In manchen Fällen können Redispatch-Eingriffe auch negative Strompreise auslösen. Diese wirken sich u. U. auf die Vergütung bei Direktvermarktern aus, insbesondere bei der Marktprämie.