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Strom

Grund- und Ersatzversorgung

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln sitzen - dieser Tarif ist für Kunden, die keinen gesonderten Stromvertrag abgeschlossen haben.

Wir erklären Ihnen diesen Stromtarif:

Die Grund- und Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, um die Stromversorgung für alle in der Region zu gewährleisten. 

Gültig für alle Kunden im Netzgebiet der ÜZ Mainfranken eG, die sich nicht für einen anderen ÜZ-Stromtarif bzw. einen anderen Stromlieferanten entschieden, haben. Zu dieser (Not-)Versorgung kommt es, wenn über das allgemeine Stromnetz Strom bezogen wird, ohne dass ein Liefervertrag abgeschlossen wurde (konkludentes Handeln). Beispiele: Einzug in eine neue Wohnung (ohne vorherigen Stromvertragsabschluss) oder keine lückenlose Belieferung bei einem Stromanbieterwechsel. Die Grundversorgung ist so flexibel gestaltet, dass Sie sich an keine Vertragslaufzeit und an eine kurze Kündigungsfrist (2 Wochen) halten müssen – das sichert Ihre Unabhängigkeit.

Die Ersatzversorgung: Sie greift dann, wenn der bisherige Stromanbieter nicht mehr liefern kann, z.B. weil er insolvent ist. So sichern wir Ihre kurzfristige Belieferung mit Strom.  Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate und geht anschließend automatisch in die Grundversorgung über, sollten Sie in der Zwischenzeit keinen ÜZ-Vertrag oder einem anderen Versorger abgeschlossen haben. 

Sie sehen: Wir lassen Sie nicht in Stich und beliefern Sie jederzeit zuverlässig mit Strom. 

Gesetzliche Regelungen

Die  Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Als Kunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ergänzenden Bedingungen und Datenschutz-Information (DSI) der ÜZ Mainfranken konkretisieren darüber hinaus die bestehende StromGVV.

Preisinformationen

Die aktuell gültigen Preise für betroffene Kunden der Grund- und Ersatzversorgung können Sie dem Preisblatt entnehmen. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung in der Niederspannung, die im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom beliefert werden, finden Sie die gültigen Preise im entsprechenden Preisblatt. 

Die einzelnen Preisbestandteile des jeweiligen Tarifs können Sie der Preiszusammensetzung der Grundversorgung als auch der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber entnehmen.

Abschlagszahlung ändern

In nur wenigen Schritten können Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung bequem online ändern. 

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Abwendungsvereinbarung in der Grund- und Ersatzversorgung:

Gültig ab 01.01.2022

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