ÜZ Logo Unterzeile weiss
Strom

Grund- und Ersatzversorgung

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln sitzen - dieser Tarif ist für Kunden, die keinen gesonderten Stromvertrag abgeschlossen haben.

Wir erklären Ihnen diesen Stromtarif:

Die Grund- und Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, um die Stromversorgung für alle in der Region zu gewährleisten. 

Dieser gilt für alle Kunden im Netzgebiet der ÜZ Mainfranken eG, die sich nicht für einen anderen ÜZ-Stromtarif bzw. einen anderen Stromlieferanten entschieden haben. Daher ist dieser in der Regel der teuerste Tarif. Im bundesweiten Durchschnitt werden ca. 40 % der Haushalte über einen Grundversorgungstarif beliefert, bei der ÜZ Mainfranken hingegen befinden sich lediglich ein kleiner Anteil unserer Kunden in der Grundversorgung.

Gesetzliche Regelungen

Die  Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Als Kunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ergänzenden Bedingungen und Datenschutz-Information (DSI) der ÜZ Mainfranken konkretisieren darüber hinaus die bestehende StromGVV.

Preisinformationen

Die aktuell gültigen Preise für betroffene Kunden der Grund- und Ersatzversorgung können Sie dem Preisblatt entnehmen. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung in der Niederspannung, die im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom beliefert werden, finden Sie die gültigen Preise im entsprechenden Preisblatt. 

Die einzelnen Preisbestandteile des jeweiligen Tarifs können Sie der Preiszusammensetzung der Grundversorgung als auch der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber entnehmen.

Strompreisanpassung zum 01.03.2024

Kurz vor Weihnachten ereilten die Energiewirtschaft leider keine guten Nachrichten: Den geplanten Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Stromnetzentgelten wird es für 2024 nicht geben! Daher müssen die Übertragungsnetzbetreiber die vollen Kosten im Rahmen der Netzentgelte und der § 19 StromNEV-Umlage weitergeben. Dies führt bei den Verteilnetzbetreibern zu Mehrkosten und damit auch zu steigenden Strompreisen der Endkunden.

Die Auswirkungen, die der Wegfall des Zuschusses auf die Netzentgelte und die § 19 StromNEV-Umlage als Bestandteil Ihres Strompreises hat, führen zu einer Preiserhöhung und sind auf der Rückseite für Sie dargestellt. Die Beschaffungs- und Vertriebskosten der ÜZ bleiben stabil!

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a StromGVV und wurde zeitgleich in der örtlichen Presse veröffentlicht. Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. 

Preisänderung ansehen

Abschlagszahlung ändern

In nur wenigen Schritten können Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung bequem online ändern. 

Jetzt Abschlag ändern

Abwendungsvereinbarung in der Grund- und Ersatzversorgung:

Gültig ab 01.01.2022

Ihre Ansprechpartner