Am 12. Mai 2023 stimmte der Bundesrat der Gesetzesnovelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" final zu. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege. Dafür beinhaltet das Gesetz auch einen neuen verbindlichen Fahrplan für den Rollout von intelligenten Messsystemen in Deutschland. Schritt für Schritt soll es also in verschiedenen Phasen vorangehen, mit dem klaren Ziel, dass bis Ende 2032 die Smart Meter flächendeckend in allen Haushalten und Unternehmen mit Pflichteinbau zum Einsatz kommen.
Intelligente Messsysteme
Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter, sind wichtig für die Digitalisierung des Stromnetzes und damit für die Zukunft unserer Versorgung.
Zwei Komponenten bilden ein starkes digitales System
Für ein intelligentes Messsystem sind zwei Komponenten notwendig: der digitale Stromzähler als moderne Messeinrichtung sowie ein sogenanntes Smart Meter Gateway, das die Kommunikation mit den nötigen Systemen ermöglicht.
Zuverlässige STROMVERSORGUNG
Warum sind intelligente Messsysteme so wichtig?
In der Vergangenheit, als Strom hauptsächlich aus fossiler Erzeugung oder Atomkraft gewonnen wurde, konnten Energieproduzenten und Versorger in hohem Maße selbst steuern, wie viel Energie gerade produziert werden soll. Dafür lagen aus den Vorjahren relativ konstant bleibende und daher zuverlässige Zahlen über das Verbrauchsverhalten der Anschlussnehmer im Netz vor. Heute unterliegen sowohl die Produktion als auch der Verbrauch den natürlichen Schwankungen der erneuerbaren Energien. Diese neue Realität erfordert auch ein neues System.
Daten und Sicherheit
Welche Ziele werden damit verfolgt?
Durch den Einsatz moderner und auf die heutigen Herausforderungen ausgerichteter Technologie, soll vor allem die alte Sicherheit und Planbarkeit wiederhergestellt werden. Intelligente Messsysteme stellen Versorgern und Verbrauchern mehr Daten zur Verfügung. Diese Daten sorgen für mehr Transparenz über das tatsächliche Produktions- und Verbrauchsverhalten im Stromnetz. Das ist dringend nötig, um genauere Prognosen zu erstellen und Strom auch dort verbrauchen zu können, wo er erzeugt wurde oder an die richtigen Stellen weiterzuleiten.
Automatisiert und digital
Wie funktioniert das Ganze?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Wie bisher misst der digitale Stromzähler Ihren Verbrauch. Neu ist, dass er auch speichert und anzeigen kann, zu welcher Zeit wie viel Strom verbraucht wurde. Diese Daten werden durch das Smart Meter Gateway automatisiert und sicher an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Der Messstellenbetreiber übermittelt Ihre Daten, z.B. Ihren Zählerstand an Ihren Energielieferanten.
Das alles können die neuen digitalen Zähler
Als Verbraucher sind Sie vor allem vom Tausch Ihres Stromzählers betroffen. Falls Sie noch keinen digitalen Zähler von uns oder unseren Partnern eingebaut bekommen haben, werden Sie in den kommenden Jahren auf jeden Fall einen bekommen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Doch nicht nur Messstellenbetreiber und Energieversorger erhalten durch intelligente Messsysteme viele Vorteile. Vielmehr bringen sie Haushalten auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das verspricht Smart Meter für die Zukunft:
Sparen durch Transparenz: Dank der eingebauten Kommunikationseinheit können Sie einen engmaschigeren Einblick in Ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch wird es Ihnen möglich z.B. täglich, wöchentlich oder monatlich Ihren Verbrauch zu überwachen. So können Sie Stromfresser identifizieren oder Ihren Verbrauch optimieren und damit bares Geld sparen.
Automatische Übermittlung: Mit einem intelligenten Messsystem müssen Sie Ihren Zählerstand zukünftig nicht mehr jährlich selbst ablesen und melden. Dieser wird automatisch an Ihren Messstellenbetreiber übertragen. Die Weitergabe der empfangenen Verbrauchsdaten an Ihren Energieversorger ermöglicht eine unkomplizierte und genaue Stromabrechnung.
Höchster Datenschutz: Die Übertragung Ihrer Daten an den Messstellenbetreiber erfüllt höchstes Datenschutz-Niveau. Sie können sich darauf verlassen: Ihre Daten sind zu jeder Zeit zuverlässig geschützt. Dafür sorgt eine gesicherte Form der Datenübermittlung, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurde.
Häufig gestellte Fragen zu intelligenten Messsystemen
Intelligente Messsysteme (kurz iMSys) bestehen aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Sie erfassen und übermitteln Stromverbrauchsdaten an Messstellenbetreiber.
Energieeffizienz: Erleichtert eine optimierte Steuerung des Energieverbrauchs.
Netzdienlichkeit: Unterstützung der Netzführung und Integration erneuerbarer Energien.
Transparenz: Klare Übersicht über Verbrauch und Kosten.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Einbau verpflichtend für:
- Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh.
- Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW.
Die Einführung erfolgt laut gesetzlichem Smart Meter Rolloutfahrplan schrittweise bis 2032.
Der Termin für den Wechsel wird Ihnen zunächst von uns mitgeteilt. Einer unserer Monteure, oder ein beauftragter Dienstleister, baut den alten Zähler aus und eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart Meter Gateway ein. Zusammen bilden die beiden Komponenten ein intelligentes Messystem. Bitte gewähren Sie dem Monteur Zugang zum Zähler. Diese Monteure können sich bei Bedarf auch ausweisen. Der Wechsel sollte nach maximal einer Stunde durchgeführt sein, eventuell kann es zur kurzzeitigen Unterbrechung Ihrer Stromversorgung kommen.
Im Folgenden haben wir die Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb gemäß § 30 MsbG für Sie zusammengestellt:
Für Anschlussnutzer:
- Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh: bis zu 20 Euro/Jahr.
- Jahresverbrauch von 10.001 bis 20.000 kWh: bis zu 50 Euro/Jahr.
- Jahresverbrauch von 20.001 bis 50.000 kWh: bis zu 90 Euro/Jahr.
- Jahresverbrauch von 50.001 bis 100.000 kWh: bis zu 120 Euro/Jahr.
- Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh: kein festgesetzter Höchstbetrag laut § 30 MsbG.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14 EnWG: bis zu 50 Euro/Jahr.
Für Anlagenbetreiber (EEG/KWK):
- Installierte Leistung von 7 bis 15 kW: bis zu 20 Euro/Jahr.
- Installierte Leistung von 16 bis 25 kW: bis zu 50 Euro/Jahr.
- Installierte Leistung von 26 bis 100 kW: bis zu 120 Euro/Jahr.
Die derzeit geltenden Preise für das digitale Messwesen im Detail finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass für ein intelligentes Messsystem stets die vom Verbrauch abhängige Preisobergrenze berechnet wird. Für weitere Zähler an der selben Abnahmestelle kommt dann lediglich der Preis für die moderne Messeinrichtung hinzu. Weitere Informationen zur verbrauchsabhängigen Berechnung der Preise finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur unter Kosten und Leistungen.
Die zeitliche Staffelung für den Einbau intelligenter Messsysteme gemäß den Anforderungen des MsbG und GDEW ist wie folgt:
Bis Ende 2025: Mindestens 20 % der verpflichtenden Messstellen müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Bis Ende 2028: Mindestens 50 % der verpflichtenden Messstellen müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Bis Ende 2030: Mindestens 95 % der verpflichtenden Messstellen müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Bis Ende 2032: Vollständiger Einbau: 100 % der verpflichtenden Messstellen bis 100.000 kWh müssen ausgestattet sein.
Das intelligente Messsystem (iMSys) erfüllt die Kriterien des Datenschutzes und der Datensicherheit, welche unter anderem durch die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sichergestellt sind. Das Gerät ist mit einer PIN vor unerlaubten Einblicken vor Ort geschützt. Ein Sicherheitsmodul sorgt für die verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten zum Messstellenbetreiber.
- Verschlüsselung: Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.
- Zugriffsberechtigung: Nur berechtigte Parteien haben Zugriff.
- Datensparsamkeit: Nur Erhebung von notwendigen Daten.
Es werden Verbrauchs- und Leistungsdaten je nach Eingruppierung erfasst. Die Daten werden in festen Intervallen übermittelt: Üblicherweise monatlich, täglich oder in kürzeren Intervallen, abhängig von der bestellten Leistung beim Messstellenbetreiber.
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelt Installation, Betrieb und Preisobergrenzen.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schützen die erhobenen Daten.
- Technische Richtlinien der Bundesnetzagentur: Vorgaben zur Sicherheit und Interoperabilität.
Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für:
- Installation und Betrieb: Einbau und Wartung des intelligenten Messsystems.
- Kostenabrechnung: Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts gemäß den festgelegten Preisobergrenzen.
- Technischer Support: Ansprechpartner für Störungen und Fragen.
Bei Störungen sollten Sie sich an den Messstellenbetreiber wenden. Er ist verpflichtet, das System zeitnah zu reparieren oder auszutauschen.
Bei gesetzlicher Verpflichtung besteht keine Möglichkeit, sich gegen die Installation zu entscheiden. Bei freiwilligen Installationen können Nutzer die Installation ablehnen.
- Überwachung: Nutzung der detaillierten Verbrauchsdaten zur Analyse.
- Optimierung: Identifikation und Reduktion unnötiger Stromverbräuche.
- Zeitplanung: Verschieben des Verbrauchs in Zeiten niedriger Tarife oder Netzlast.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden über Ihren Stromanbieter an Sie weiter verrechnet. Sollte der Anbieter dies z.B. aus vertraglichen Gründen mit Ihnen ablehnen, so werden Sie eine separate Abrechnung von Ihrem Messstellenbetreiber erhalten.
Detaillierte Informationen zu intelligenten Messsystemen unter www.bundesnetzagentur.de.
So einfach zum digitalen Stromnetz?
Um die Ziele, die mit einem zukunftssicheren, digitalen Stromnetz in Verbindung stehen auch zu erreichen, ist natürlich mehr nötig, als der reine Zählertausch an den Abnahmestellen. Die neuen Datenflüsse müssen in neue Softwaresysteme eingespeist und dort verarbeitet werden. Dafür sind natürlich auch in unserer täglichen Arbeit ganz neue Prozesse nötig. Neue Gesetze und strenge Datenschutzrichtlinien müssen studiert und umgesetzt werden, neue Technologien erlernt, Mitarbeiter geschult und eventuell auch neue Risiken betrachtet werden. Ihre ÜZ Mainfranken arbeitet schon seit einiger Zeit an einer gelingenden Umstellung auf Smart Meter. So haben wir frühzeitig begonnen im regulären Turnus-Zählerwechsel digitale Stromzähler zu verbauen und bereiten uns sowohl in den technischen als auch kaufmännischen Bereichen auf die vom Gesetz vorgegebenen Änderungen vor.