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STROM

Was Sie wissen müssen

Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte rund um Strom und stellen uns Ihren Fragen.

Auf ZAck

Ihre Stromrechnung

Wir erklären Ihnen die umfangreiche Stromrechnung anhand unserer ÜZ-Musterrechnung. Darin finden Sie viele hilfreiche Erklärungen.

VOn A bis Z

Wichtige Begriffe und unsere Erklärung

Der Strommarkt ist mit vielen verschiedenen Fachbegriffen überflutet - wir erklären Ihnen diese möglichst einfach.

Standardisierte Begriffserklärungen im Bereich Strom 

Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Zum 01.07.2022 hat die deutsche Bundesregierung die Höhe der Umlage auf 0,000 Ct/kWh abgesenkt und ab dem 01.01.2023 wird diese nicht mehr erhoben.

Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Mit der KWK (Kraft-Wärme-Kopplungs)-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Umfasst die Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.

Seit 01.02.2018 wird über  die Marktlokation der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Ab dem 01.01.2023 wird diese nicht mehr erhoben.

Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Das fragen sich unsere Kunden

Sie sind nicht alleine im Fragen-Dschungel des Strommarktes. Wir stellen uns den häufigsten Fragen und geben Ihnen eine Antwort.

Fragen zu Tarifen und Stromanbieterwechsel

Innerhalb unserer Stromtarife "ÜZ-Natur" und "ÜZ-Mix" bieten wir Ihnen zwei Varianten an. Welche für Ihr Zuhause zum Tragen kommt, ist abhängig vom eingebauten Zähler. Bei einem Eintarifzähler wird Ihr Stromverbrauch nach der Variante "Eintarif" abgerechnet. Bei einem Zweitarifzähler mit Rundsteuerung können Sie selbst Einfluss auf Ihre Stromkosten haben, indem Sie einen Teil Ihres Stromverbrauches in die Niedertarifzeit (NT) verlegen. 

Die Schaltzeiten werden vom örtlich zuständigen Netzbetreiber vorgegeben. Für unser Grundversorgungsgebiet gilt:

HT= Hochtarif gültig Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
NT= Niedertarif gültig Montag bis Freitag  von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und ganztägig an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen Feiertagen - das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in Deutschland!

Um Ihnen einen Überblick der gesetzlichen und regulierten Preiskomponenten zu geben, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammen gestellt: Strompreisbestandteile

Entscheiden Sie sich für einen ÜZ-Tarif und fordern Sie ein Angebot an. Sie können sich auch direkt über unseren Kundenservice anmelden. Gerne lassen wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot zukommen, rufen Sie uns einfach kurz an.

Der Wechsel zur ÜZ ist jetzt nur noch Formsache und für Sie ganz einfach: Wir kündigen für Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorger. Des Weiteren übernehmen wir auch alle anderen Formalitäten, damit der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie so problemlos wie möglich gestaltet wird. Ausnahme: Falls Sie von Ihrem derzeitigen Stromversorger eine Strompreisänderung oder Vertragsänderung erhalten, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie in Anspruch nehmen können.

Der Wechselzeitpunkt ist abhängig von den Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten des bisherigen Versorgers.

Wir benötigen Ihren Zählerstand, um Sie ordnungsgemäß in unserem Kundenstamm aufnehmen zu können. Mit dem abgelesenen Stand  beginnt die Belieferung durch uns und Ihr bisheriger Lieferant rechnet nur bis zu diesem Zählerstand ab. 

Sie werden vom zuständigen Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber vor Ort) aufgefordert, den Zählerstand zum Wechselzeitpunkt abzulesen. Dieser leitet den Stand an uns und an Ihren bisherigen Lieferanten weiter.

Sie haben nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die ÜZ stellt Ihnen hierzu ein Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerruf zur Verfügung.

Fragen zu verschiedenen Angelegenheiten

Die Höhe des monatlichen Abschlages bemisst sich anhand Ihres Vorjahresverbrauches bzw. bei Neukunden an den uns vorliegenden Informationen. Bitte beachten Sie hier, dass wir nur insgesamt elf Abschläge im Jahr erheben.
Unsere Abschläge sind monatlich im Nachhinein jeweils zum 01. fällig. Die genauen Termine finden Sie auch auf Ihrer Jahresabrechnung bzw. bei Neukunden auf der Abschlagsmitteilung. 

Wenn sich Ihre Verbrauchsgewohnheiten verändert haben, kann der von uns errechnete Abschlagsbetrag zu hoch oder zu niedrig sein. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihren Wunsch der Abschlagsänderung über unser Kundenportal oder Online mit. Beachten Sie bitte, dass bei einem zu niedrig angesetzten Abschlag am Jahresende eine hohe Nachzahlung entstehen kann.

Gerne können wir die Höhe Ihres Abschlages prüfen, dazu benötigen wir einen aktuellen Zählerstand. Teilen Sie uns diesen bitte telefonisch oder über unser Online-Formular mit.

Sie können Ihre neuen Bankdaten einfach im Kundenportal oder in unserem  Online-Formular melden. Im Anschluss  erhalten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses müssen Sie lediglich unterschreiben und an uns zurückschicken. 

Wenn Sie ihre Abschläge nicht ordnungsgemäß zahlen können, teilen Sie uns dies bitte zeitnah mit. Gemeinsam finden wir eine bestmögliche Lösung und könnten ggf. auf weitere rechtliche Schritte verzichten.

Lesen Sie bitte bei der Wohnungsübergabe den Stromzählerstand ab und teilen Sie uns diesen und das Datum der Wohnungsübergabe spätestens nach 4 Wochen mit. Liegt Ihr neues Zuhause im Grundversorgungsgebiet der ÜZ, so behält der Vertrag seine Gültigkeit. Ziehen Sie in ein anderes Netzgebiet, dann fragen Sie bei uns nach - wir prüfen gerne, ob auch dort ÜZ-Strom fließen kann. Wenn nicht, erhalten Sie anschließend Ihre Endabrechnung. Für diese benötigen wir Ihre neue Adresse und teilen Sie uns bitte die Daten Ihres ehemaligen Vermieters mit.

Sie können uns Ihren Umzug über unser Service-Portal melden.

Ihr Zähler wird in der Regel einmal jährlich von unseren Mitarbeitern in der Zeit vom 01.12.-15.12. abgelesen. Die abgelesenen Werte werden anschließend zum 31.12. hochgerechnet. Sie können uns Ihren Zählerstand auch über das Kundenportal oder über unser Zählerstands-Formular zukommen lassen.

Die Jahresrechnung erhalten Sie nach der Zählerablesung im Januar. Hier wird Ihr tatsächlicher Verbrauch Ihren geleisteten Abschlagszahlungen gegenübergestellt. Nähere Informationen können Sie unserer Musterrechnung entnehmen

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird ein Guthaben direkt auf Ihr Konto zurück überwiesen bzw. eine etwaige Nachzahlung zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns im Falle eines Guthabens bitte Ihre Bankverbindung zur Rücküberweisung des Guthabens mit. 

Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie auch Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeitstermine.

Sollten für Sie hohe Nachzahlungskosten anfallen und Sie können diese wegen begründeten Umständen nicht sofort bezahlen, können Sie mit unserer Buchhaltung (Tel. 09382 - 604 - 602) unter Umständen eine Ratenzahlungen vereinbaren. 

Gut zu wissen

Strompreisbestandteile

Um Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen und regulierten Preiskomponenten zu geben, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

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Aufgepasst

Strompreise vergleichen

Wir unterstützen Sie gerne beim Vergleichen unseres Angebots mit dem Ihres bisherigen Stromanbieters.

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