In den genannten Preisen ist das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse noch nicht berücksichtigt. Die Deckelung des Strompreises führt zur einer Entlastung im Jahr 2023. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammen gefasst: Strompreisbremse

ÜZ-Wärme
Wir sorgen auch im Winter für ein wohlig warmes Zuhause, wenn Sie sich für unseren Heizstromtarif entscheiden.


Preisinformationen zu "ÜZ-Wärme"
Getrennte Messung | Gemeinsame Messung | |||
Arbeitspreis HT | 34,11 Ct/kWh | 48,83 Ct/kWh | ||
Arbeitspreis NT | 32,44 Ct/kWh | 32,44 Ct/kWh | ||
Grundpreis | 14,78 €/Monat | 21,98 €/Monat | ||
Zähler | abhängig vom eingebauten Zähler (siehe unten) |
Gemeinsame Messung ist bei Neuanlagen nicht möglich.
Bei Wärmepumpen mit getrennter Messung verringert sich der Netto-Strompreis um die Höhe der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz.
Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Optional mit ÜZ-Naturstrom
Für gerade einmal zusätzliche 0,40 Ct/kWh (brutto) erhalten Sie 100 % Naturstrom aus Wasserkraft für den kompletten Jahresverbrauch Ihrer Heizung.
Detailinformationen zu "ÜZ-Wärme"
Gültig ab 01.05.2023
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | ||||
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. | ||||
Geltungsbereich | ||||
Die vorgenannten Preise gelten zur Belieferung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei gemeinsamer Erfassung mit dem Haushaltsstrombedarf (gemeinsame Messung) bzw. bei separater Erfassung des Verbrauches der Heizung (getrennte Messung). Ausschließlich fest angeschlossene Geräte sind zugelassen. Alle Neuinstallationen müssen mit einer zusätzlichen, vom Haushaltsstrombedarf unabhängigen Messung ausgestattet sein. Für die Gewährung dieses Tarifes mit getrennter Messung ist es erforderlich, dass der Strombezug der gesamten Verbrauchsstelle (Haushalts- und Heizungsbedarf) über die ÜZ Mainfranken zu beziehen ist. Verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten sowie des Geltungsbereiches ist ausschließlich der örtlich zuständige Netzbetreiber. | ||||
Gültigkeitsbereich | ||||
Der Stromtarif ist im Netzbereich der ÜZ Mainfranken gültig. | ||||
Entscheiden Sie sich jetzt!


Umweltfreundliche Alternative
Weg von herkömmlichen Heizmitteln
Wenn Sie gerade Ihre Heizungsanlage modernisieren, dann bieten wir Ihnen den passenden Stromtarif an.


Wasserkraft
Wärme aus Naturstrom
Die Bereitschaft einen Zusatz zu zahlen, belohnen wir mit 100 % Naturstrom aus Wasserkraft für Ihre Heizung.


Vorreiter für Grüne energie
Kaltwärme-Versorgung
Wir bringen Wohlfühlwärme oder angenehme Kühle in Ihr Zuhause.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an!
Wir erstellen Ihnen jederzeit gerne einen unverbindlichen Preisvergleich.
Wichtige Fragen, die wir nicht im Kleingedruckten verstecken
Aktuell gültige Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten:
HT= Hochtarif gültig Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
NT= Niedertarif gültig Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und ganztägig an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen Feiertagen - das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in Deutschland!
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind z. B. Speicherheizungs-, Direktheizungs-, Kühl- und Wärmepumpenanlagen sowie Durchlauferhitzer und Boiler zur elektrischen Warmwasserbereitung.
Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Heizungsanlagen) können jeweils von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Winterzeit bzw. von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr in der Sommerzeit abgeschaltet werden. Vor allem bei modernen Heizungsanlagen mit Pufferspeicher (z. B. Wärmepumpen) sollte durch die Unterbrechung kein Komfortverlust entstehen. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.
Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen deutlich reduziert.
Bei einer getrennten Messung wird der Bedarf Ihres Wärmestroms über einen separaten Stromzähler erfasst. Haben Sie nur einen Stromzähler für die Messung von Haushalts- und Wärmestrom, so erfolgt die Abrechnung über die gemeinsame Messung.
Gültig ab 01.01.2023 | |||
Ein- oder Zweitarifzähler | 0,81 €/Monat | ||
Rundsteuerung | 0,96 €/Monat | ||
Moderne Messeinrichtung | 1,67 €/Monat | ||
Abweichende Messeinrichtungen | Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber |
Alle Preisangaben sind in Brutto inkl. 19% Umsatzsteuer.
Strom ist nicht gleich Strom. Damit Sie wissen, woher der Strom Ihres Tarifes kommt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und Umweltauswirkungen: Stromkennzeichnung
Um Ihnen einen Überblick im Dschungel der gesetzlichen und regulierten Preiskomponenten zu geben, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammen gestellt: Strompreisbestandteile
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzinformation finden Sie unter: Rechtliche Informationen
Die häufigsten Fragen unserer Kunden oder eine ausführliche Erklärung der Stromrechnung finden Sie unter: Stromlexikon
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