Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind z. B. Speicherheizungs-, Direktheizungs-, Kühl- und Wärmepumpenanlagen sowie Durchlauferhitzer und Boiler zur elektrischen Warmwasserbereitung.
Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Heizungsanlagen) können jeweils von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Winterzeit bzw. von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr in der Sommerzeit abgeschaltet werden. Vor allem bei modernen Heizungsanlagen mit Pufferspeicher (z. B. Wärmepumpen) sollte durch die Unterbrechung kein Komfortverlust entstehen. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.
Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen deutlich reduziert.