Zum 6. Juni 2025 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die Auswirkungen auf alle Stromkundinnen und -kunden in Deutschland hat: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Grundlage hierfür ist § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 eingeführt wurde. Ziel der Regelung ist die Einführung eines standardisierten und beschleunigten Lieferantenwechsels, der innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann – der sogenannte „24h-Lieferantenwechsel“.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das konkret:
Ein Umzug muss spätestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug bei uns gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist gesetzlich ausgeschlossen. Erfolgt die Meldung zu spät, bleibt der bestehende Liefervertrag bestehen und der Stromverbrauch wird weiterhin dem bisherigen Vertragspartner (z. B. dem Vormieter oder der Vermieterin) in Rechnung gestellt.
Auch An- und Abmeldungen von gemeindlichen oder gewerblich genutzten Objekten müssen künftig im Vorfeld erfolgen.
Die ÜZ Mainfranken ist gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Umso wichtiger ist es uns, unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig und transparent über die neue Regelung zu informieren.
Den Mieterwechsel können Sie per E-Mail an kundenservice@uez.de, telefonisch unter 09382 / 604-604 mitteilen oder per unten stehendem Formular mitteilen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.