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EnergieLösungen

Gestalten Sie die Zukunft

Wir erklären Ihnen, wie es mit Ihrer Anlage nach der gesetzlichen Förderung weiter geht.

Energiewende im eigenen Zuhause 

Vor 20 Jahren legte der Gesetzgeber den Grundstein für die Energiewende in Deutschland. Viele Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen nutzten die Gelegenheit und installierten eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach. Eine gesicherte Förderung für viele Jahre war ein ausschlaggebendes Argument. Und zack - die Zeit ist nun vorbei. Doch wie geht es weiter? 

Diese Entscheidung treffen Sie!

Zur Zeit gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von der Volleinspeisung, über die Umrüstung auf Eigenverbrauch oder Repowering bis hin zur Abschaltung Ihrer Photovoltaikanlage.

Das sollten Sie vorab wissen:

  • Mit dem EEG2021 hat der Gesetzgeber eine Anschlussregelung zur auslaufenden EEG-Förderung geschaffen.
  • Diese Anschlussregelung ist bis zum 31.12.2027 befristet.
  • Die Einspeisung wird mit dem energieträgerspezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlichen Vermarktungspauschale vergütet. (2022: 22,122 ct/kWh)
  • Die Höhe der Vergütung kann dadurch erst am Ende des Jahres ermittelt werden.
  • mit dem Strompreisbremsengesetz wurde das EEG geändert und festgelegt, dass für ausgeförderte Anlagen der anzulegende Wert ab dem Kalenderjahr 2023 auf 10 Cent/kWh begrenzt wird.
  • Die Anschlussregelung gilt nicht für Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kW sowie Windkraftanlagen – diese müssen zwingend an der sonstigen Direktvermarkung teilnehmen. Diese ist dem Netzbetreiber spätestens 1 Monat vor Ende der Vergütungslaufzeit anzuzeigen!

Alle Informationen auf dieser Seite sind nach bestem Wissen recherchiert, können sich aber jederzeit ändern (Stand 05/2021).

"Wir arbeiten für unsere Heimatregion an neuen Energielösungen und stehen Ihnen beratend zur Seite."

Volleinspeisung

Diese Option wird nach Ende der 20 Vergütungsjahre automatisch gewählt, wenn Sie keine weiteren Schritte veranlassen. Ein Wechsel in Eigenstromnutzung ist jedoch jederzeit möglich. 

Jetzt umsteigen

In den meisten Fällen ist keine Änderung an Ihrer Anlage inkl. Zählerschrank nötig.

Bei dieser Variante ist keine Anpassung des Messkonzeptes Notwendig.

Die Einspeisung unterliegt weiterhin dem Wälzungsmechanismus des EEG. Als Netzbetreiber nehmen wir den von Ihnen eingespeisten Strom in unser Netz auf. Dieser wird im Anschluss im Auftrag des Gesetzgebers durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Leipziger Strombörse (EEX) vermarktet.

Die Einspeisung wird mit dem energieträgerspezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlichen Vermarktungspauschale vergütet.

Die Höhe der Vergütung kann dadurch erst am Ende des Jahres ermittelt werden. Mit dem Strompreisbremsengesetz wurde das EEG geändert und festgelegt, dass für ausgeförderte Anlagen der anzulegende Wert ab dem Kalenderjahr 2023 auf 10 Cent/kWh begrenzt wird.

Da keine Änderung an der Anlage oder am Messkonzeptes erfolgen muss, ist in den meisten Fällen der Weiterbetrieb der Anlage zumindest kostendeckend.

Wir empfehlen Ihnen, einen Wechsel zur Eigenstromnutzung zu prüfen. Da die Kosten pro kWh für ihren Strombezug wesentlich höher als die o.g. Vergütung für ihren erzeugten Strom sind, ist die Eigenstromnutzung meist die wirtschaftlichste Option.

Aufgrund der wesentlich niedrigeren Anschlussvergütung ist zukünftig ein monatlicher Abschlag nicht mehr sinnvoll. Die gesamte Einspeisevergütung wird am Jahresende abgerechnet. Diese werden Sie vermutlich auch später als bisher gewohnt erhalten, da wir auf die Veröffentlichung der Jahresmarktwerte durch die entsprechenden Stellen warten müssen. Nutzen Sie zukünftig die Option Eigenverbrauch, passen wir natürlich auch die Abschläge Ihres Strombezugs an.

Sollten Sie Änderungen an Ihrer Anlage vornehmen (hierzu zählt auch die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung), ist diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) einzutragen und dem Netzbetreiber anzuzeigen.

Eigenstromnutzung

Sie nutzen Ihren Strom einfach selbst! Erzeugen Sie mehr als Sie benötigen, wird dieser Strom ins Stromnetz eingespeist.

Jetzt umsteigen

Bisher wurde Ihr erzeugter Strom vollständig ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Für die Verwendung direkt vor Ort muss daher die Elektroinstallation angepasst werden. Darum kümmert sich ein Elektroinstallateur Ihrer Wahl.

Für Ihre Einspeiseanlage ist kein Erzeugungszähler mehr erforderlich. Ihr bisheriger Bezugsstromzähler wird gegen einen sogenannten Zweirichtungszähler ausgetauscht. Dieser misst sowohl ihren Strombezug als auch die Einspeisung Ihres überschüssigen Stromes in unser Netz.

Der selbst erzeugte Strom wird bevorzugt für Ihren eigenen Haushalt genutzt. Durch den Einbau eines Stromspeichers können Sie Ihren Eigenverbrauch weiter erhöhen. 

Den von Ihnen nicht benötigten Strom nehmen wir als Netzbetreiber in unser Netz auf. Diese Strommengen unterliegen dem Wälzungsmechanismus des EEG. Im Auftrag des Gesetzgebers wird dieser Strom durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Leipziger Strombörse (EEX) vermarktet.

Die Vergütung der von Ihnen nicht benötigten Strommengen erfolgt analog zu den Regelungen der Volleinspeisung:

Die Einspeisung wird mit dem energieträgerspezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlichen Vermarktungspauschale vergütet.

Die Höhe der Vergütung kann dadurch erst am Ende des Jahres ermittelt werden. mit dem Strompreisbremsengesetz wurde das EEG geändert und festgelegt, dass für ausgeförderte Anlagen der anzulegende Wert ab dem Kalenderjahr 2023 auf 10 Cent/kWh begrenzt wird.

Durch die Umrüstung auf Eigenstromerzeugung reduzieren Sie Ihren Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz. Je höher Ihr Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher ist diese Variante für Sie. Die Vergütung Ihres überschüssigen Stromes verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich. 
Einfach gesagt: je größer Ihre Anlage ist und je mehr Strom Sie selbst verbrauchen, desto attraktiver ist die Eigenstromnutzung für Sie.

Aufgrund der wesentlich niedrigeren Anschlussvergütung ist zukünftig ein monatlicher Abschlag nicht mehr sinnvoll. Die gesamte Einspeisevergütung wird am Jahresende abgerechnet. Diese werden Sie vermutlich auch später als bisher gewohnt erhalten, da wir auf die Veröffentlichung der Jahresmarktwerte durch die entsprechenden Stellen warten müssen. Nutzen Sie zukünftig die Option Eigenverbrauch, passen wir natürlich auch die Abschläge Ihres Strombezugs an.

Sollten Sie Änderungen an Ihrer Anlage vornehmen (hierzu zählt auch die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung), ist diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) einzutragen und dem Netzbetreiber anzuzeigen.

ÜZ mit Weitblick!

Für unsere Kunden und diejenigen, die es noch werden wollen. Egal wo Sie zuhause sind!

Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW

Anlagen größer 100 kW oder Windkraftanlagen müssen zwingend an der sonstigen Direktvermarkung teilnehmen – diese ist dem Netzbetreiber spätestens 1 Monat vor Ende der Vergütungslaufzeit anzuzeigen!

Jetzt informieren
  • Die Vergütung verhandeln Sie direkt mit dem Direktvermarktungsunternehmen. Diese orientieren sich in der Regel ebenfalls an den Börsenpreisen.
  • Anders als bei der Einspeiseregelung für Anlagen unter 100 kW gibt es keine gesetzlich festgelegte Vermarktungspauschale. Daher können die Kosten für die Direktvermarktung zwischen Ihnen und dem Anbieter individuell vereinbart werden.

In der sonstigen Direktvermarktung können sie sich - wie bei kleineren Anlagen auch - sowohl für Volleinspeisung als auch Eigenversorgung entscheiden.

Modernisierung

Sie wollen weiterhin die EEG-Förderung erhalten? Durch Erneuerung der PV-Module kann dies realisiert werden.

Jetzt informieren

Das Gesetz besagt, dass die PV-Module auf Ihrem Dach als Generator angesehen werden. Wenn Sie erneut eine EEG-Förderung erhalten wollen, müssen mindestens die PV-Module ausgetauscht werden. Je nach Anlagenaufbau kann die Unterkonstruktion sowie der Wechselrichter weiter genutzt werden.

Bei der neuen Anlage können Sie entscheiden, ob Sie den erzeugten Strom für Ihren Eigenverbrauch verwenden oder vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Dies kann zusätzliche Veränderungen an Ihrer Elektroinstallation erforderlich machen.

Durch den Austausch des Generators beginnt wiederum ein 20-jähriger Förderzeitraum für Ihre Anlage. Die Förderung erfolgt nach den aktuell gültigen Vergütungssätzen und ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße.

Bei bereits vorhanden Mängeln oder Einschränkungen der Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage ist ein Weiterbetrieb fraglich. Eine Modernisierung kann in diesen Fällen sinnvoll sein.

Abschaltung

Bei einem unwirtschaftlichen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage der letzte Ausweg - im besten Fall nur für kurze Zeit.

Jetzt informieren

Falls Ihnen die Kosten der anderen Varianten zu hoch erscheinen, können Sie die Anlage abschalten und darauf hoffen, dass der Gesetzgeber eine wirtschaftlichere Alternative ermöglicht. Zu einem späteren Zeitpunkt kann Ihre Anlage wieder in Betrieb genommen werden.

Die Förderung wird automatisch zum 31.12 beendet. Wenn Sie Ihre Anlage außer Betrieb nehmen, fallen keine Direktvermarktungskosten an. Falls Sie die Anlage länger oder dauerhaft abschalten möchten, können Sie den Stromzähler ausbauen lassen und so Kosten einsparen. 

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