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Pflichtaufgabe

Steuerbarkeitscheck

Mit dem Steuerbarkeitscheck erfüllen wir die Vorgaben des § 12 Abs. 2b EnWG. Dabei wird regelmäßig geprüft, ob Erzeugungs- und Speicheranlagen fernsteuerbar sind und Steuerbefehle zuverlässig ausgeführt werden. So wird eine sichere Integration ins Stromnetz gewährleistet.

Steuerbarkeitscheck – Informationen für Anlagenbetreiber

Hier finden Sie Informationen zum jährlichen Steuerbarkeitscheck und zur Überprüfung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage

Betroffene Anlagenbetreiber wurden bereits per E-Mail informiert.

Von der jährlichen Überprüfung sind Anlagen betroffen, für die gesetzliche Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit gelten. Dazu zählen insbesondere:

  • Erzeugungsanlagen nach dem EEG
  • KWK-Anlagen
  • Batteriespeicher

Die konkrete Betroffenheit richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, insbesondere nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie den Vorgaben zum Redispatch 2.0.

EEG-VersionGültig für Anlagen mit InbetriebnahmeFernsteuerbarkeit
EEG 200001.04.2000 –31.07.2004kaum geregelt
EEG 200401.08.2004 –31.12.2008Anlagen > 100 kW, Ausnahme: Wind > 750 kW
EEG 200901.01.2009 –31.12.2011wie EEG 2004
EEG 201201.01.2012 –31.07.2014Anlagen > 100 kW, Ausnahme: Solar > 30 kW (§6 EEG 2012)
EEG 201401.08.2014 –31.12.2016§ 9 EEG 2014 – Fernsteuerpflicht für große Anlagen (≥ 100 kW)
EEG 201701.01.2017 –31.12.2020keine Veränderung zu 2014
EEG 202101.01.2021 –31.12.2022§9 EEG 2021 – Pflicht für Anlagen ≥ 25 kW
EEG 2023ab 01.01.2023§ 9 EEG 2023 – Pflicht für Anlagen ≥ 25 kW

Grundsätzlich nein.

Sofern die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage ordnungsgemäß funktioniert, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Erforderliche Instandsetzungen sind durch Sie oder eine hierfür berechtigte Elektrofachkraft zu veranlassen.

Der Steuerbarkeitscheck wird witterungsabhängig durchgeführt. Eine individuelle Vorankündigung des genauen Testzeitpunkts erfolgt nicht. Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks kann Ihre Anlage für bis zu 60 Minuten geregelt werden. Die Regelung erfolgt ausschließlich zum Nachweis der technischen Fernsteuerbarkeit.

Der Steuerbarkeitscheck erfolgt über die bereits vorhandenen technischen Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen Ihrer Anlage.

Dabei wird überprüft,

  • ob Steuerbefehle erfolgreich an die Anlage übertragen werden können,
  • ob die angeforderte Leistungsanpassung umgesetzt wird,
  • ob erforderliche Messwerte und Rückmeldungen verfügbar sind und
  • ob die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Anlage ordnungsgemäß funktioniert.

Die Durchführung erfolgt in der Regel automatisiert und hat keinen Einfluss auf den regulären Betrieb Ihrer Anlage.

Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien steigen die Anforderungen an einen sicheren und stabilen Netzbetrieb. Um Netzengpässe vermeiden und netzbezogene Maßnahmen zuverlässig umsetzen zu können, müssen steuerbare Anlagen jederzeit erreichbar und ansteuerbar sein.

Der Steuerbarkeitscheck ermöglicht die frühzeitige Erkennung technischer Störungen und trägt dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit dauerhaft einzuhalten.

Abgeschlossene Maßnahmen

Hier finden Sie zukünftig alle im Rahmen des Steuerbarkeitschecks durchgeführten Maßnahmen.

Hinweis: Der Steuerbarkeitscheck dient ausschließlich dem Nachweis der technischen Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage. Es handelt sich nicht um eine Redispatch-Maßnahme oder einen netzbedingten Eingriff. Nach dem Test kehrt Ihre Anlage automatisch in den normalen Betriebszustand zurück. Die Steuerbarkeitschecks werden bis zum 30.09. durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anlage nach einem Test kurz zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ordnungsgemäß einspeist.

FAQs – Steuerbarkeitscheck für Anlagenbetreiber

Grundsätzlich nein. Sofern die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage ordnungsgemäß gewährleistet ist, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Wir empfehlen jedoch, die Funktionsfähigkeit Ihrer Steuerungseinrichtung und Kommunikationsverbindung regelmäßig zu überprüfen.

Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks kann eine kurzzeitige Leistungsreduzierung ausgelöst werden. Diese erfolgt ausschließlich zum Nachweis der technischen Steuerbarkeit.

Nein. Die im Rahmen des Steuerbarkeitschecks durchgeführten Prüfungen erfolgen ausschließlich zum Nachweis der gesetzlichen Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit. Hierfür besteht kein Entschädigungsanspruch.

Gesetzliche Entschädigungsansprüche bei Redispatch-Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.

Der Steuerbarkeitscheck soll die dauerhafte technische Verfügbarkeit der Anlage unter realen Betriebsbedingungen nachweisen. Eine vorherige Bekanntgabe des genauen Testzeitpunkts würde dieses Ziel beeinträchtigen.

Kann die Steuerbarkeit einer Anlage nicht nachgewiesen werden, wird die Ursache analysiert und gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber beziehungsweise dem zuständigen Dienstleister geklärt.

Mögliche Ursachen können beispielsweise Kommunikationsstörungen oder technische Defekte an den Steuerungseinrichtungen sein. Nach erfolgreicher Behebung kann eine erneute Überprüfung erforderlich werden.

Eine fehlende Fernsteuerbarkeit kann einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben darstellen. In diesen Fällen sind wir verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören unter anderem Meldungen an zuständige Stellen sowie die Anwendung der gesetzlichen Regelungen nach EEG.

Nach Abschluss der jährlichen Steuerbarkeitschecks veröffentlichen wir auf dieser Seite die durchgeführten Maßnahmen und den jeweiligen Zeitraum der Überprüfung.

Ihr Ansprechpartner 

Team Steuerbarkeitscheck