06.06.2025
Gesetzliche Änderung bei Umzügen
Rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig
06.06.2025
Rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig
Zum 6. Juni 2025 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die Auswirkungen auf alle Stromkundinnen und -kunden in Deutschland hat: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Grundlage hierfür ist § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 eingeführt wurde. Ziel der Regelung ist die Einführung eines standardisierten und beschleunigten Lieferantenwechsels, der innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann – der sogenannte „24h-Lieferantenwechsel“.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das konkret:
Ein Umzug muss spätestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug bei uns gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist gesetzlich ausgeschlossen. Erfolgt die Meldung zu spät, bleibt der bestehende Liefervertrag bestehen und der Stromverbrauch wird weiterhin dem bisherigen Vertragspartner (z. B. dem Vormieter oder der Vermieterin) in Rechnung gestellt.
Auch An- und Abmeldungen von gemeindlichen oder gewerblich genutzten Objekten müssen künftig im Vorfeld erfolgen.
Die ÜZ Mainfranken ist gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Umso wichtiger ist es uns, unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig und transparent über die neue Regelung zu informieren.
Den Mieterwechsel oder Umzug können Sie uns ganz einfach online über unser Formular unter www.uez.de/umzug, per E-Mail an kundenservice@uez.de oder telefonisch unter 09382 / 604-604 mitteilen.
Wir empfehlen, die Daten möglichst frühzeitig zu übermitteln, um einen reibungslosen Wechsel und die korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.