Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Bürger und Bürgerinnen von den stark gestiegenen Stromkosten zu entlasten. Die Strompreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch und bei weniger als 30.000 kWh/Jahr) nur einen reduzierten Strompreis von 40 Cent/kWh (brutto) bezahlen müssen. Die Strompreisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023 und könnte bis April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Die 80-20-Regelung soll für die Verbraucher ein Anreiz zum Energiesparen sein. Denn nur für die Kilowattstunden, die über die 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs hinausgehen, müssen Sie den regulären Preis bezahlen. Und jede Kilowattstunde, die Sie einsparen, sparen Sie zum Preis laut Tarif. Sparen lohnt sich jetzt also erst recht! Viele hilfreiche Tipps rund ums Thema Energie sparen finden Sie unter www.uez.de/energiesparen.
Im weiteren Verlauf erklären wir Ihnen einzelne Details zur Strompreisbremse.