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Netze

Rund um die Netzentgelte

Netzentgelte werden für den Anschluss und die Nutzung der Leitungsinfrastruktur erhoben. 

Netzentgelte

Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

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Netzentgelte 2024

Laden Sie sich hier die endgültigen Netzentgelte 2024 
als PDF herunter.

Finales Preisblatt 2024

Die Stromnetzinfrastruktur insbesondere Stromleitungen, Strommasten und Umspannwerke werden durch den Verteilnetzbetreiber gebaut und gewartet. Die anfallenden Kosten hierfür finanzieren sich nicht aus Steuermitteln, sondern über die Netznutzungsentgelte, welche jeder Netznutzer an den Netzbetreiber zahlen muss. Insbesondere der Ausbau der dezentralen Erzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht erhebliche Investitionen vor allem in ländlichen Verteilnetzen. Die Anzahl der Anlagen zur Stromerzeugung steigt, beispielsweise aus Wind und Sonne. Diese müssen ans Netz angeschlossen und mit ihrer schwankenden Einspeisung integriert werden. Diese enormen Investitionen sind zur Realisierung der Energiewende und damit in ein zukunfts- und leistungsfähigen Netzes notwendig. 

In Deutschland sind derzeit vier Übertragungs- und ca. 900 Verteilnetzbetreiber aktiv. Während Übertragungsnetzbetreiber für die überregionalen Netze in Höchst- und Hochspannung zuständig sind, kümmern sich Verteilnetzbetreiber um die regionalen und lokalen Stromnetze. Verteilnetzbetreiber sind demnach dem Übertragungsnetzbetreiber nachgelagert und liefern den Strom bis zu Ihnen nach Hause.

Unser Netzgebiet befindet sich in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers, der TenneT TSO GmbH. Unserem Verteilnetz sind die Stromnetze der Bayernwerk Netz GmbH bzw. der N-ERGIE Netz GmbH vorgelagert. Als Netzbetreiber gestalten und entwickeln wir ein leistungsfähiges, innovatives Verteilnetz in den Spannungsebenen von der Mittelspannung bis zur Niederspannung. Seit mehr als 100 Jahren liegt uns Ihre sichere und zuverlässige Stromversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch am Herzen. Ebenso die Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung zum Wohle des Klimas für unsere gemeinsame Zukunft.

Unter einem Netzentgelt versteht man vereinfacht ausgedrückt eine Gebühr, welche für die Nutzung des Stromnetzes bezahlt wird, damit dieses erhalten und ausgebaut werden kann. Stromnetze sind natürliche Monopole, jedoch dürfen Netzbetreiber ihre Netzentgelte nicht wahllos festlegen. Hier gibt es klare Vorgaben, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden streng überwacht bzw. reguliert wird. Im gesamten Bereich der Netzentgeltkalkulation besteht mit der Stromnetzentgelt- und der Anreizregulierungsverordnung ein komplexes Regelwerk, nach welchen die Netzentgelte jährlich bestimmt und im Internet veröffentlicht werden. Sie variieren von Region zu Region -  je nach Auslastung des Netzes, dem erforderlichen Investitionsaufkommen und vielen anderen Faktoren.

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung und insbesondere des Landes Bayern richten sich besonders auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf die verstärkte Stromanwendungen in Wärme und E-Mobilität. Voraussetzung für den Ausbau ist ein innovatives und leistungsfähiges Stromverteilnetz, denn dieses bildet das Rückgrat der Energiewende. Ohne unsere Infrastruktur können Windkraftanlagen bzw. Photovoltaikanlagen keinen Strom einspeisen, Elektroautos nicht geladen werden und Wärmepumpen nicht heizen. Damit die Energiewende gelingen kann, müssen die Stromnetze ausgebaut, digitalisiert und weiterentwickelt werden. Mit zukunftsweisenden Investitionen in die Energienetze treiben wir die Klimawende voran. Die sich aus dem regulatorischen Ordnungsrahmen ergebenden Netzentgelte spiegeln wider, dass der Umbau des Netzes und die Energiewende kostenintensiv ist. Netzbetreiber im ländlichen Raum weisen derzeit deutlich höhere Netzentgelte als städtisch strukturierte Netzbetreiber auf, da große Windkraftanlagen und Freiflächenanlagen außerhalb von Ballungsräumen errichtet werden. Das hohe Netzentgeltniveau in ländlichen Regionen belasten Einwohner und  Unternehmen überproportional. Sofern keine Änderung bzw. Anpassung des Regulierungsrahmens erwirkt wird, setzt sich dieser Trend über die nächsten Jahre fort. 

Als regionaler Energieversorger stecken wir all unsere Kraft in die Lebensqualität vor Ort. Unsere Mission ist es, uns für gleiche Lebensbedingungen von Stadt und Land einzusetzen. Für uns stehen Nachhaltigkeit, die Nähe zu den Menschen und der regionale Mehrwert im Vordergrund. Darum ist es für die ÜZ Mainfranken eine Herzensangelegenheit uns bei den Regulierungsbehörden und ebenfalls auf politischer Ebene für eine zukunftsfähige Netzentgeltsystematik - die an die Energiewelt von Morgen angepasst ist - einzusetzen. Als Vorreiterregion entwickeln und gestalten wir die Energiezukunft aktiv mit und setzen uns für Entlastungspotentiale der ländlichen Region ein! Unser Stromnetz ist das stabile Fundament für eine zuverlässige Energieversorgung und eine gelungene Energiewende.
 

Die endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 sind unter folgendem Link veröffentlicht. 

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben am 13.12.2023 ihre finalen bundeseinheitlichen Netzentgelte, das Jahr 2024 betreffend, veröffentlicht. Gegenüber den vorläufigen Netzentgelten vom 05.10.2023 haben sich diese signifikant erhöht. Hintergrund ist, dass der ursprünglich angedachte Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. € für die Übertragungsnetzbetreiber nicht mehr im Haushalt für 2024 verankert ist. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich gezwungen, die gesamten Netzkosten an ihre Kunden weiter zu verrechnen und haben somit die maßgeblichen Netzentgelte für 2024 angepasst. Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kostensteigerung in den vorgelagerten Netzkosten, ergibt sich auch für die Netzentgelte der ÜZ Mainfranken eG ein entsprechender Anstieg im Vergleich zu den vorläufigen Netzentgelten. Die angefügten bzw. verbindlichen Entgelte des Jahres 2024 ersetzen unsere zum 13.10.2023 im Internet veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte und bilden die Abrechnungsgrundlage ab 01.01.2024.

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